Das macht Hoffnung: Bundesverwaltungsgericht stuft Erfolgsaussichten der Klage als offen ein
Ein Eilantrag des Umweltverbände NABU und BUND wurde aber abgelehnt
31.05.2024 - NABU und BUND Hamburg reichten im März 2024 Klage gegen den Bau der A26 Ost im Süden Hamburgs ein. Das Bundesverwaltungsgericht beschied am 31. Mai über einen Eilantrag. Demnach dürfen einige Bauvorbereitungen bereits erfolgen, aber der Ausgang der Klage bleibt offen.
Das BVerwG hat die Erfolgsaussichten der BUND und NABU in den meisten Kritikpunkten als offen eingestuft und auf der Grundlage einer rein folgenorientierten Interessenabwägung entschieden. Dabei hat das Gericht die gesetzliche Wertung zur Beschleunigung von Planungsverfahren betont und meint, dass die bis zur Entscheidung über die Klage angemeldeten Vorbereitungsarbeiten noch keine irreversiblen Folgen haben werden. Sehr deutlich hat das Gericht dabei im Sinne der klägerischen Argumentation betont, dass sich die Vorhabenträgerin dabei streng an die Schutzauflagen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses zu halten habe. Der Anlass für diese Hinweise lag in dem Bestreben der Planer, diese Schutzauflagen nachträglich eigenständig zu ihren Gunsten zu verändern, um schneller voranzukommen.
Wir bleiben angesichts der vom Gericht als offen eingestuften Erfolgsaussichten zuversichtlich, das Vorhaben A 26 Ost mit ihrer Klage noch stoppen zu können.
Die Gerichtsentscheidung bewertet die Vorsitzende des BUND, Sabine Sommer, wie folgt: „Natürlich bedauern wir, dass das Gericht den Eilantrag förmlich abgelehnt hat. Die Begründung allerdings zeigt deutlich, dass unsere Argumente Gehör gefunden haben und wir auch noch gute Chancen in unserer Klage haben. Wir sind auch erleichtert, dass das Gericht dem Ansinnen der Planer so deutlich entgegengetreten ist, die immerhin angeordneten Schutzauflagen zugunsten der Natur im Sinne eines beschleunigten Baus nachträglich aufzuweichen.“
Malte Siegert, Vorsitzender des NABU, ergänzt: „Die Formulierungen des Gerichts in der Begründung motivieren uns, uns nunmehr umso härter anzustrengen, das Gericht endgültig von unseren Argumenten zu überzeugen. Immerhin handelt es sich bei der A 26 Ost nicht nur um ein extrem teures Vorhaben, das in Zeiten der Haushaltskrise und der nötigen Verkehrswende antiquiert wirkt. Es geht auch um ein Projekt, das wertvolle Moorböden und Grünflächen zerstört, so dem dringend nötigen Erhalt der Biodiversität widerspricht und die Klimakrise befeuert.“
Die erste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Klage gegen die A26 Ost lässt hoffen, auch wenn der Eilantrag abgelehnt wurde, Gespräche mit der Autobahngesellschaft DEGES ließen befürchten, dass bauvorbereitende Maßnahmen schon jetzt, bevor im kommenden Jahr ein Urteil gefällt wird, wertvolle Natur unwiederbringlich zerstören würden. Es gibt keinen grundsätzlichen Baustopp für die Dauer des Gerichtsverfahrens. Eine Niederlage, aber auch ein Teilerfolg. Denn es darf nur umgesetzt werden, was wieder rückgängig gemacht werden kann. Leider dürfen auch Bäume gefällt werden, weil sie nachgepflanzt werden können.
Gleichzeitig gibt diese erste Entscheidung begründete Hoffnung. Das Gericht ordnete den Inhalt der Klage rechtlich ein. Im Bereich Natur-, Klimaschutz und Verkehr werfen die Umweltverbände demnach Fragen auf, die erst das Hauptverfahren klären kann. Der Ausgang der Klage ist und bleibt damit: offen.
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