Forderungen des NABU zur Bürgerschaftswahl 2025 in Hamburg
Veranstaltungstipp am 11.02.2025
THEMA beim NABU: Naturschutz vor der Wahl
Der NABU Hamburg lädt alle Interessierten zu einer Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 11. Februar 2025, um 18:30 Uhr in seine Geschäftsstelle ein (Klaus-Groth-Straße 21, Hamburg-Borgfelde, ebenerdiger Zugang und WCs).
Bisher bestätigte Teilnehmer*innen: Ulrike Sparr (umweltpolitische Sprecherin/ GRÜNE), Alexander Mohrenberg (umweltpolitischer Sprecher / SPD), Sandro Kappe (umweltpolitischer Sprecher / CDU), Stephan Jersch (umweltpolitischer Sprecher / DIE LINKE), Britta Peters (Spitzenkandidatin / Volt), Gert Wöllmann (umweltpolitischer Sprecher / FDP)
Moderation: Thea Wahlers & Malte Siegert (NABU Hamburg)
Das Publikum hat zudem die Möglichkeit, eigene Fragen an die Diskussionsteilnehmer*innen zu stellen.
Forderungen des NABU an die Parteien
Am 2. März 2025 finden in Hamburg die nächsten Wahlen der Bürgerschaft statt. Der NABU fordert von den Parteien, den Naturschutz auf verschiedenen Ebenen zu stärken. Folgende Kernforderungen sind dabei besonders relevant:
1. Finanzierung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün
Die erforderlichen Mittel für eine vollständige und wirkungsvolle Umsetzung der in der Drucksache 21/16980 von der Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung von Hamburgs Grün müssen bereitgestellt werden.
Erläuterung:
Am 08.05.2019 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft ein Ersuchen an den Senat, 20 Petitumspunkte umzusetzen, die im Zuge der Verhandlungen mit den Initiator*innen der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ als Ergebnis erzielt wurden. Die 20 Punkte enthalten Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Naturqualität und der Naturquantität in Hamburg. Die Umsetzung und der Erfolg dieser Maßnahmen erfordert eine kontinuierliche finanzielle Unterfütterung. Die Finanzbedarfe sind in Drucksache 21/19411 im Detail ausgeführt und müssen in die Doppelhaushalte der nächsten Legislaturperiode eingestellt werden.
2. Hamburg braucht eine Biodiversitätsstrategie
In der kommenden Legislaturperiode muss Hamburg eine vollumfängliche Biodiversitäts-Strategie mit konkreten Zielen und Fristen für den gesamten Bereich Hamburgs erarbeiten.
Erläuterung:
Obgleich die Herausforderungen zum Erhalt der Biodiversität vielschichtig und massiv sind, z.B. Klimakrise, Artensterben, Flächenverbrauch, ist Hamburg eines der wenigen Bundesländer, die aktuell über keine Biodiversitätsstrategie verfügen.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, dabei ist die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 der Eckpfeiler des Naturschutzes in der EU. Als Konsequenz aus der Verabschiedung des globalen „Kunming-Montreal-Biodiversitätsrahmens“ im Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Fortentwicklung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2023) in Gang gesetzt. Laut Rechenschaftsbericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand der Nationalen Biodiversitätsstrategie (2021) verfügen 14 von 16 Bundesländern über eigene Biodiversitätsstrategien. Interessanterweise wird hier für Hamburg als Biodiversitätsstrategie der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ gelistet, der das Ergebnis der NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darstellt und nicht eine von der Stadt Hamburg initiierte Biodiversitätsstrategie.
Hamburg hat im Jahre 2012 das Dokument “Grüne Vielfalt – Qualität der Stadt: Strategie für die Entwicklung der Biodiversität“ veröffentlicht, das aber kaum konkrete Ziele und Zeitrahmen enthält. Außerdem gab es Dokumente, die sich mit Teilbereichen der Biodiversität in Hamburg beschäftigen, z.B. „Grüne Vielfalt im Wohnquartier“ (2016) oder „Programm zur Steigerung der Biodiversität im besiedelten Bereich Hamburgs“ (2021). Keines der genannten Dokumente erfüllt jedoch die Kriterien einer umfassenden Biodiversitätsstrategie mit konkreten Zielen und Zeitrahmen in Form von Arten- und Lebensraumschutzprogrammen, insbesondere gefährdeter Artengruppen wie z.B. Amphibien, Schmetterlinge.
3. Flächensparende Infrastrukturentwicklung
Entsprechend dem Ziel der Bundesregierung von einem Flächenverbrauch von netto Null bis 2050 müssen für Hamburg konkrete Zwischenschritte festgelegt werden. Sämtliche Bereiche der Stadtentwicklung (Wohnen, Verkehr, Industrie und Gewerbe) müssen flächensparend entwickelt werden, um mehr Raum für Natur und Grün in der Stadt zu schaffen.
Erläuterung:
In Deutschland gehen im Durchschnitt täglich über 55 Hektar Fläche „verloren“. Problematisch daran ist, dass freie Flächen und Böden endliche Güter sind, die nicht nachwachsen. Um nachhaltig zu handeln, müssen wir einen Flächenverbrauch von netto Null erreichen. Hier müssen konkrete Zwischenschritte für Hamburg festgelegt werden. Dafür gibt es viele Ansatzpunkte wie eine doppelte Innenentwicklung, Aufstockung von Gebäuden und insgesamt höher zu bauen, Magistralenentwicklung, vermehrte Leerstandsnutzung etc. Dafür können Flächen am Stadtrand, die oft wertvolle Böden haben, geschont werden und „grüne Wiesen“ bleiben. Als Grünflächen genutzte Grundstücke in der Stadt werden weiterentwickelt. Weil es in Zukunft in der Stadt immer heißer werden wird, muss die Verstärkung des Wärmeinseleffektes vermieden werden sowie der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt werden. Hamburg muss eine Schwammstadt werden.
4. Artensterben stoppen – EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen
Das Prinzip Erhalt vor Ersatz muss bei Planungen bei bedrohten Arten stärker berücksichtigt, Zerschneidungswirkung von Vorhaben kritischer betrachtet (z.B. Amphibien, Insekten) und der Erhalt von wichtigen Habitaten in den Fokus des Planungsrechts gerückt werden. Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Erläuterung:
Hamburg zeichnet sich (noch) durch eine vergleichsweise hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzen- und wildlebende Tierarten aus. Diese Vielfalt wird jedoch zunehmend durch Bebauung und Infrastrukturprojekte bedroht und zerstört. Das weltweit festzustellende Artensterben betrifft dementsprechend auch nahezu alle Artengruppen in Hamburg (siehe z.B. Rote Listen, Fauna-Flora-Habitat Monitoringberichte).
Um dem Artenschwund entgegenzuwirken und die Lebensräume zu erhalten, sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung die Inhalte des Arten- und Biotopschutzprogramms stärker zu berücksichtigen als bislang. Ebenso die des Biotopverbundes, der eine naturschutzfachliche Strategie zur Sicherung seltener Arten und Lebensräume, zur Stärkung der Populationen aller Tier- und Pflanzenarten und eine Verbesserung ökologischer Wechselbeziehungen und zur Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten benennt. Als wirkungsvollste Maßnahme, um dem Artensterben wirksam zu begegnen, ist es jedoch unabdingbar, einen Strategiewechsel hin zum Prinzip “Erhalt vor Ersatz” zu vollziehen. Maßnahmen und Konzepte wie Begrünung von Bushaltestellendächern, Gründachstrategien u.a. können – so wirksam sie im Einzelfall für einzelne Arten sein mögen - niemals die gleichen Boden-, Lebensraum- oder Wasserrückhaltfunktionen erbringen wie natürliche Freiflächen. Deshalb sind Flächen mit bedeutenden Populationen gefährdeter Artengruppen bereits bei der Flächenauswahl von Bau- oder Infrastrukturprojekten konsequent auszuschließen.
Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) ist zentraler Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Die am 24. Juni 2024 vom Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union unterzeichneten Verordnung wirkt direkt und unmittelbar verpflichtend – auch für Hamburg. Damit sind die übergeordneten Ziele des NRL, d.h. die kontinuierliche Erholung der Natur, insbesondere die Erhöhung der Artenvielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme sowie die Erfüllung der Klimaschutzziele auch für Hamburg bindend. Es ist daher unumgänglich, dass sich die politischen Parteien Hamburgs zu den Zielen des NRL bekennen und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einleiten bzw. ermöglichen.
5. Zustand der Natur an der Tideelbe verbessern
Für die Verbesserung der Tideelbe müssen wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt und die letzte Elbvertiefung zurückgenommen werden.
Erläuterung:
Durch immer weiter fortschreitenden Ausbau der Tideelbe für die Hafennutzung (Ausbau und Unterhaltung der Fahrrinnentiefe, Hafennutzung, Unterwasserablagerungsflächen) sowie Hochwasserschutz und Landgewinnung (Deichbau) steht die Natur an der Tideelbe unter Druck. Deutschland hat sich verpflichtet den ökologischen Zustand zu verbessern (Vorgaben/Ziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie & Wasserrahmenrichtlinie), tatsächlich ist jedoch eine Verschlechterung des Zustands zu beobachten. Ufernahe Lebensräume sind durch die ausbaubedingt starke Strömung geschädigt. Die ökologisch wichtigen Nebenelben verschlicken genauso massiv wie der Hamburger Hafen. Und nicht nur der Stintbestand ist in den letzten Jahren eingebrochen, sondern viele elbtypische Arten leiden unter der Nutzung. Daher müssen wirksame Naturschutzmaßnahmen zur Stärkung des Ökosystems geplant und umgesetzt werden – hier sollte Hamburg eine Vorreiterrolle einnehmen. Die größte aktuelle Belastung stellt die letzte Elbvertiefung dar. Vor dem Hintergrund der hohen ökologischen und jährlich ökonomischen Kosten (insbesondere die jährlichen Unterhaltungsbaggerarbeiten kosten einen dreistelligen Millionenbetrag) verbunden mit den sinkenden Containerzahlen und der zu erwartenden Transformation des Hafens, fordert der NABU eine Rücknahme der letzten Elbvertiefung, um den Druck auf das Ökosystem deutlich zu verringern.
6. Hafen neu denken –ein neues Hafenkonzept für Hamburg
Es braucht ein neues Konzept für den Hamburger Hafen, das zukunftsgerechte Infrastruktur, eine flächenschonende Industrie-Entwicklung und die Rolle der Häfen in der energetischen Transformation (Stichwort: Wasserstoff) adäquat berücksichtigt.
Erläuterung:
Der aktuelle Hafenentwicklungsplan war schon bei seiner Veröffentlichung veraltet. Nach Corona hat vor allem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine die Landkarte internationaler Logistik verändert. Weitere Veränderungen der Rahmenbedingungen sind so fundamental, dass sie mit Blick auf die Verschiebung von Prioritäten jetzt dringend Anpassungen von Projekten, Plänen und Programmen von Hafenentwicklung oder Verkehrsinfrastruktur erfordern. Dabei ist die Klimakrise mit dem Pariser Abkommen nur ein Aspekt. Die Veränderung der Bedeutung der Häfen zunehmend auch für militärische Zwecke, vor allem aber für die energetische Versorgungssicherheit, hat mit Blick auf die eher behäbige Hafenpolitik relativ spontan einen gewaltigen Einfluss auf die Flächen- und Infrastrukturpolitik der Häfen. Außerdem sollten die Potentiale für Stadtentwicklung im Hafen genauer betrachtet werden, sowie die ökologischen Potenziale. Denkbar wäre hier zum Beispiel die Erarbeitung eines Biotopverbundsystems Hafen oder die Entwicklung eines Temporary-Nature-Konzepts.
7. Klimafreundliche Mobilität – Anteil des Umweltverbundes bis 2035 auf 90 Prozent erhöhen
Hamburg muss den Anteil an klimafreundlicher Mobilität massiv erhöhen. Dafür muss der öffentliche Straßenraum neu aufgeteilt und der ÖPNV ausgebaut werden. Die Fahrradinfrastruktur muss verbessert werden und darf nicht zulasten von Natur(flächen) entwickelt werden.
Erläuterung:
Bus, Bahn, Auto und Fahrrad – die Möglichkeiten, sich im Alltag fortzubewegen sind so unterschiedlich wie die Mobilitätsansprüche der Menschen selbst. Umfassende Mobilität ist heute ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Lebensweise, aber gleichzeitig wirken sich einige Verkehrsträger deutlich negativ auf Klima, Umwelt und die menschliche Gesundheit aus. Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen müssen mit den Erfordernissen des Klimaschutzes, intakter Naturräume und Ökosysteme sowie sauberer Luft in Einklang gebracht werden, um so die Voraussetzungen für eine umweltfreundliche Mobilität der Zukunft zu schaffen. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegten Emissionsminderungen zu erreichen, muss sich unsere Mobilität deshalb grundlegend wandeln: weniger motorisierter Individualverkehr und mehr Angebot im Umweltverbund aus Bus und Bahn, Rad oder zu Fuß gehen.
8. Wald naturnah entwickeln
Die Naturschutz- und Klimafunktionen des Waldes müssen gestärkt und langfristig gesichert werden - der Hamburger Wald muss naturnah entwickelt werden.
Erläuterung:
Angesichts der Herausforderungen der Klimakrise und des Artensterbens muss der Hamburger Wald naturnah entwickelt werden. Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Wälder sollte von den Bezirken auf die BUKEA übertragen werden.
Die Ertragsvorgaben für die Revierförstereien müssen entfallen und stattdessen auf das Lübecker Modell der naturnahen Waldbewirtschaftung umgestellt werden. Prozessschutz und Naturverjüngung müssen gegenüber einer Aufforstung priorisiert werden. Der Anteil naturbelassener Waldflächen muss steigen, dabei müssen die Ökosystemleistungen des Waldes immer Vorrang haben. Waldflächen dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
9. Bäume erhalten und schützen
Der Hamburger Baumbestand darf nicht weiter abnehmen - es müssen Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Hamburger Bäume ergriffen werden, um einem schleichenden Grünverlust entgegenzuwirken.
Erläuterung:
Bäume üben viele wichtige Funktionen für Lebensqualität und Artenvielfalt aus: Sie prägen das grüne Stadtbild, mildern das Stadtklima, produzieren Sauerstoff, filtern Schadstoffe und bieten außerdem Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Tierarten. Daher hat es enorme Auswirkungen auf Mensch und Natur, wenn der Baumbestand schwindet. Zudem können alte Bäume nicht in all ihren Funktionen durch einen jungen Baum ersetzt werden. Daher müssen alte Bäume erhalten und besonders geschützt werden, ihr Erhalt muss in der Abwägung bei Planungen viel höher gewichtet werden.
Unabdingbar ist auch eine ausreichende Finanzierung für Nachpflanzungen von Bäumen im öffentlichen Raum. Damit sich der Baumbestand langfristig nicht immer weiter verringert, müssen alle gefällten Bäume adäquat in ihrer Funktion und vor Ort ersetzt werden – dafür müssen im Haushaltsplan entsprechende Mittel vorgesehen werden.
Außerdem müssen in den Bezirken ausreichend Personalstellen für die Umsetzung des Baumschutzes geschaffen und finanziert werden. Nur so können z.B. Ersatzpflanzungen auf Privatgrund nachhaltig überprüft werden. Die Verwaltung muss ebenfalls dafür sorgen, dass Ersatzzahlungen nur für die Nachpflanzungen von Bäumen eingesetzt werden, damit hier kein schleichender Baumverlust stattfindet.
10. Erstellung einer Moorschutzstrategie für Hamburg
Die verbliebenen Hamburger Moorflächen mit ihrer wichtigen Doppelfunktion für den Natur- und Klimaschutz müssen konsequent erhalten werden. Hierfür ist dringend ein koordiniertes Handeln der maßgeblichen Akteur*innen im Rahmen einer Gesamtstrategie notwendig.
Erläuterung:
Moore sind besondere Landschaften: Sie sind Lebensräume spezialisierter Tier- und Pflanzenarten, sie bieten als effektive Wasserspeicher natürlichen Hochwasserschutz und wirken sowohl lokal durch direkte Kühlung wie auch global als größte Kohlenstoffspeicher aller Landökosysteme ausgleichend auf das Klima. Werden Moore für die Landwirtschaft oder andere Nutzungen entwässert, können sie diese wichtigen Funktionen höchstens noch sehr eingeschränkt erfüllen. Die natürliche Klimaschutzfunktion der Moore verkehrt sich dann sogar ins Gegenteil: Der in den Torfschichten über Jahrtausende gebundene Kohlenstoff wird als Kohlendioxid freigesetzt. In Deutschland stammten zuletzt 7 % der jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus den entwässerten Mooren; mehr, als der gesamte Flugverkehr über Deutschland ausstößt. Bereits zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens ist es zwingend notwendig, die aktuelle Entwässerung der Moore weitgehend zu stoppen. Dies gilt auch für Hamburg! In Hamburg stehen Moorböden heute noch auf ca. 3 % der Landesfläche an. Von diesen verbliebenen Moorflächen weisen nur 10 % Wasserstände auf, die für den Erhalt der Torfböden ausreichen. Im Hamburger Klimaplan werden der Erhalt und die Entwicklung der Hamburger Moore zwar als Ziel benannt, es fehlen dort aber konkrete Ansätze, wie die Probleme bei der Umsetzung des Moorschutzes aufgrund von Nutzungs- und Interessenskonflikten überwunden werden sollen, welche jedoch selbst in wichtigen Naturschutzgebieten seit Jahren Maßnahmen zur Moor-Wiedervernässung verhindern. Gleichzeitig ist in Hamburg auch weiterhin geplant, Moorflächen für verschiedene Bauvorhaben zu zerstören. Es ist daher dringend notwendig, eine koordinierte Strategie für den Schutz aller verbliebenen Hamburger Moorflächen zu entwickeln, bei der alle für ein Gelingen entscheidenden Bereiche – Landwirtschaft, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Stadtplanung – eingebunden werden. Nur so können die wichtigen Funktionen der Moore für den Erhalt der Artenvielfalt, die Abfederung der Klimawandelfolgen wie auch das Erreichen der Klimaschutzziele in Hamburg erhalten und wiederhergestellt werden.
Weitere Infos
Hier können Sie die neue Ausgabe von „Naturschutz in Hamburg“ jetzt online lesen. In der Titelgeschichte geben wir diesmal Einblicke in unsere Umweltbildung. Mehr →