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Vorschläge für einen besseren Schutz unserer Bäume
Sie bringen Leben und Schönheit in Straßen voller Asphalt und Zweckbauten. Sie verbreiten frische Luft, mindern den Lärm und sind das Zuhause von Amsel, Drossel, Fink und Star. Leider sind die Bäume in der Stadt vielfältigen Gefahren ausgesetzt und werden selten alt. Es fehlt an gutem Willen, es fehlt an Geld, und Bäume stehen im Weg, wenn gebaut werden soll. Daher benötigen die Bäume unseren Schutz. Sie sind angewiesen auf Bürger, die für ihren Erhalt kämpfen und auf Gesetze, die der Säge Einhalt gebieten. Besonders gefordert sind Politik und Verwaltung. Vor allem an sie richten wir uns mit unseren Vorschlägen.
Bauen und Stadtentwicklung
1. Der Baumschutz soll in jedem Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
Wenige Meter können entscheiden. Wird ein baumbestandenes Grundstück bebaut, kommt es darauf an, wo genau gebaut wird. Daher ist es geboten, den Baumschutz zu prüfen, bevor die Baugenehmigung erteilt wird. Der Bauherr sollte dazu einen Baumbestandsplan einreichen. Bis 2006 wurde das auch so gehandhabt.
2. Bei öffentlichen Wettbewerben und Bauvorhaben sollen Natur- und Baumschutz groß geschrieben werden.
Die Stadt sollte sich hervortun, indem sie ökologisch wertvolle Flächen erhält, den Baumbestand schont, die Grünflächen zu Naturräumen entwickelt, und Nistquartiere schafft für Vögel und Fledermäuse. Es empfiehlt sich, Fachleute für den Naturschutz frühzeitig in die Planung einzubinden.
3. Die Bebauungspläne sollen den Baumbestand schützen und entwickeln.
In den Bebauungsplänen wird entschieden, wo genau gebaut werden darf. Daher sollten die Pläne zugeschnitten werden auf die Baum- und Gehölzbestände. Wald- und Grünflächen sind auch als solche in den Bebauungsplänen festzusetzen. Wo es an Bäumen mangelt, sind Pflanzgebote in die Bebauungspläne aufzunehmen.
4. Zwischen Baugrundstücken und Wald soll ein Mindestabstand von 30 Metern liegen.
Waldränder sind wertvolle Lebensräume. Gebäude am Wald begründen für den Förster weitreichende Verkehrssicherungspflichten und verführen die Anlieger dazu, ihre Gartenabfälle „hinterm Zaun“ zu entsorgen.
Bäume auf öffentlichem Grund
1. Die Stadt soll an den Straßen und in den Parks mehr Bäume pflanzen, als gefällt werden.
In Hamburg werden an den Straßen und in den Parks seit Jahren mehr Bäume gefällt als gepflanzt. Diesen Negativ-Trend gilt es zu stoppen!
2. Die Stadt soll mehr Wildwuchs zulassen.
Wild lebende Pflanzen wachsen auch in den Parks, an den Straßenrändern und auf den Grünflächen, wenn man sie nur lässt. So werden die Bäume zu Gliedern einer Pflanzen- und Tiergesellschaft. Das städtische Grün wird zum Naturerlebnis.
3. Alte und absterbende Bäume sollen an geeigneten Standorten erhalten bleiben.
Alte Bäume faszinieren. Mit dem Alter steigt auch der ökologische Wert: Baumhöhlen bilden sich oder werden von Spechten gezimmert. Käfer und Pilze zersetzen das Holz. Fehlen die alten Bäume, fehlen auch diese Arten.
Baumschützende Vorschriften
1. Auf Baustellen sollen Bäume und Hecken wirksam geschützt werden.
So will es das Gesetz: „Bäume, Hecken und sonstige Bepflanzungen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zu erhalten sind, müssen während der Bauausführung geschützt werden.“
(§ 14 Abs. 4 Hamburgische Bauordnung). Gefordert sind die am Bau Beteiligten und die Bauaufsicht.
2. Die als Ausgleichsmaßnahmen festgesetzten Pflanzungen sollen zügig durchgeführt werden.
Das Naturschutzgesetz bestimmt: Eingriffe in Natur und Landschaft, etwa durch Neubaugebiete oder Straßen, müssen ausgeglichen werden, und zwar möglichst zeitnah. Hier ist die Stadt Hamburg massiv in Verzug.
3. Die in den Bebauungsplänen festgesetzten Pflanzgebote sollen umgesetzt werden.
Viele neuere Bebauungspläne verpflichten die Grundeigentümer, Bäume, Sträucher und Hecken zu pflanzen, Fassaden und Dächer zu begrünen. Diese Pflanzgebote werden häufig missachtet. Hier sind mehr Kontrollen erforderlich.
4. Die Qualität der Gutachten bei Fällgenehmigungen soll sicher gestellt werden.
Sollen bedeutende und wertvolle Baumbestände gefällt werden, werden regelmäßig Gutachten eingeholt. Wird auf dieser Grundlage entschieden, sollte die fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit der Gutachter gewährleistet sein. Da der Eigentümer den Gutachter beauftragt, drohen Gefälligkeitsgutachten.
5. Die nicht-landwirtschaftlich genutzten Obstbäume sollen geschützt werden.
Hochstämmige Obstbäume mit ihren Blüten, Früchten und Baumhöhlen sind Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und Insekten. Ein hohes Gut ist auch die genetische und kulturelle Vielfalt alter Obstsorten vom „Finkenwerder Herbstprinz“ bis zum „Ruhm von Kirchwerder“.
Der Baumschutz gehört in das Baugenehmigungsverfahren!
Was wir bisher vermuteten, ist jetzt amtlich: Bei zahlreichen Bauvorhaben in Hamburg werden Bäume ohne Genehmigung gefällt! Zu diesem Ergebnis kam im Juli 2011 die „Evaluierung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens“. Die Frage war: inwieweit werden diejenigen Vorschriften eingehalten, die im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden? Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) ist dem nachgegangen. Dabei zeigte sich: in 23% der Fälle fehlte die erforderliche Fällgenehmigung. Dieser Missstand gehört beseitigt.
Viele Bauvorhaben gehen einher mit Baumfällungen. Bei der Evaluation waren es etwa 40%. Hierfür ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Schließlich gilt die Baumschutzverordnung auch bei Bauvorhaben. Geschützte Bäume sollen erhalten bleiben. Doch die „Baufreiheit“ geht vor. Wenn das Bauvorhaben ansonsten rechtens ist, müssen die Bäume weichen. Der Baumschutz tritt jedoch nicht völlig zurück: Häufig darf nur ein Teil des Grundstücks bebaut werden. In solchen Fällen kann es geboten sein, das Baufenster zu verschieben, um Bäume zu erhalten. Manchmal beantragt auch der Bauherr, an anderer Stelle zu bauen als im Bebauungsplan vorgesehen. Auch in diesen Fällen können Bäume den Ausschlag geben, wo genau gebaut wird.
Es liegt daher nahe, im Baugenehmigungsverfahren die Baumschutzverordnung zu prüfen. Bis 2006 wurde das auch so gehandhabt. Mit dem Bauantrag musste der Bauherr einen Baumbestandsplan einreichen. Seit 2006 regelt die Hamburgische Bauordnung ein so genanntes vereinfachtes Genehmigungsverfahren, in dem der Baumschutz nicht mehr geprüft wird. Ein Baumbestandsplan ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Dem Bauprüfer ist nicht bekannt, ob auf dem Grundstück geschützte Bäume stehen. Ohne dieses Wissen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht gewährleistet. Auch den Bau- und Bauprüfausschüssen der Bezirksversammlungen fehlt dieses Wissen. Diese Unkenntnis schwächt den Baumschutz. Auch auf Seiten den Bauherrn bedroht Unkenntnis die Bäume: Er erhält eine Baugenehmigung, die keine Fällgenehmigung mehr beinhaltet. Er muss also neben der Baugenehmigung eine Fällgenehmigung beantragen. Weiß er das?
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