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Die Fragestellung der Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten"

Welche Forderung genau stellt die Volksinitiative des NABU Hamburg an den Senat? Hier finden Sie die Fragestellung im Wortlaut.

Die Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ rollt an. Seit dem 1. Dezember 2017 befragt der NABU Hamburg die Bürgerinnen und Bürger, ob sie dafür sind, dass das Grün in der Stadt Hamburg mindestens auf dem derzeitigen Stand erhalten bleibt. Die offizielle Fragestellung lautet folgendermaßen:


"Ich fordere Bürgerschaft und Senat auf, darauf hinzuwirken, den Anteil des Grüns in Hamburg zu erhalten,
wobei Hamburgs Grün der gesamten gemeinsamen Fläche von Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfen, Parkanlagen, Naturnahen Landschaften, Wäldern, Landwirtschaftlichen Kulturlandschaften sowie Gewässerlandschaften und Auenentwicklungsbereichen (Milieus laut Hamburger Landschaftsprogramm) entspricht und der Anteil sich auf die Gesamtfläche Hamburgs zum Stichtag 01.06.2018 bezieht."

Was ist mit den in der Fragestellung genannten „Milieus“ gemeint?

Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist Hamburg verpflichtet, bedeutsame Landschaftsbestandteile zu erhalten und Artenvielfalt zu sichern. Deswegen schützt das Hamburger Landschaftsprogramm verschiedene Flächenkategorien, so genannte „Milieus“. Der NABU setzt sich dafür ein, einige dieser von der Stadt selbst definierten Milieus in ihrer Fläche wirkungsvoll zu schützen um einem weiteren Verlust grüner Flächen entgegenzuwirken.


Formulierung der Fragestellung

Der Entscheidung für diesen Text ist eine längere Beratung durch den Landesabstimmungsleiter vorausgegangen. Zu verschiedenen eingereichten Textvorschlägen nahm der Hamburger Senat Stellung und steckte im Vorfeld den juristischen Rahmen fest. Die Forderungen mussten an einen engen Spielraum angepasst werden, um auch Prüfungen durch das Verfassungsgericht Stand zu halten.


Wir wollen mit unserer Volksinitiative ein deutliches Signal setzen, dass die Mehrheit der Bürger Hamburgs Grün erhalten will und wir gehen davon aus, dass sich die demokratisch gewählten Abgeordnete und Regierungsmitglieder dann daran halten werden.

Alexander Porschke, 1. Vorsitzender des NABU Hamburg

Dem NABU Hamburg ist es vor allem wichtig, dass die Volksinitiative mit einer verfassungsgemäßen Fragestellung antritt, da bereits während der Vorbereitung aus Regierungskreisen deutlich gemacht wurde, die Volksinitiative auf juristischem Wege verhindern zu wollen. Wir wollen eine Diskussion über eine moderne Stadtentwicklung, die nicht gleich im Keim erstickt wird.
Die nun abgestimmte Forderung für „Hamburgs Grün erhalten“ muss sich auf den Erhalt der Fläche des Grüns beschränken, die sich in ihrem Umfang auf Planungs-Kategorien – den so genannten Milieus - aus dem Hamburger Landschaftsprogramm bezieht. Mehrere Anliegen dürfen in einer Volksinitiative seit Oktober 2016 nicht mehr miteinander verknüpft werden, nachdem das Hamburgische Verfassungsgericht ein „Koppelungsverbot“ festgelegt hat.
Daher hat sich der NABU Hamburg dafür entschieden, keine zusätzlichen qualitativen Forderungen in den Abstimmungstext zur Volksinitiative aufzunehmen. Der NABU Hamburg wird seine Ziele zum Erhalt des Naturwertes, des Grünvolumens, der Vermeidung von Überverdichtung und des Baumschutzes auf anderen Wegen weiterverfolgen. Rechtsverbindliche Formulierungen an den Senat und die Bürgerschaft wurde ebenfalls als verfassungswidrig eingestuft, da sie gegen das bundesrechtliche Abwägungsgebot verstoße.


Weitere Infos zur Initiative

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Volksinitiative "Hamburgs Grün erhalten"

Geschafft! Die NABU-Initiative verhandelt erfolgreich mehr Flächenschutz und die Verbesserung der Naturqualität. Der Grünerhalt basiert auf drei Säulen. Mehr →

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Unterschreiben Sie direkt vor Ort für die Volksinitiative: Der NABU ist in vielen Stadtteilen präsent, um die Volksinitiative bekannt zu machen. Hier erfahren Sie, wo Sie uns finden können. Mehr →

Flächenversiegelung Stand 2007 in Hamburg - Grafik: Erik Schmitt
Darum geht es

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