Die Düpenau, ein Wiesenbach in der Feldmark
Der Quellbereich wurde bereits mit dem Bau der Bahnlinie von Altona nach Blankenese zerstört. Heute verläuft der Bach zunächst etwa 500 m verrohrt im Untergrund. Am Grundstück des Alten- und Pflegeheims „Tabea“, an der Grenze zum Feldweg 50, tritt das Wasser aus einem Sielauslauf an die Oberfläche.
Die Düpenau unterquert die Osdorfer Landstraße und verschwindet für weitere 400 m in einem verrohrten Abschnitt, der 1966 beim Ausbau des Ring 3 gebaut wurde. Sie durchläuft dann das Landschaftsschutzgebiet der Osdorfer Feldmark bis zum Helmuth Schacksee, an dem sie sich seitlich vorbeischlängelt und dann die Grenze zu Schenefeld (Schleswig Holstein) erreicht.
Bei Rellingen, unweit der Kirche, mündet die Düpenau in die Mühlenau. Von dort gelangt das Wasser über die Pinnau in die Elbe. Die Düpenau war im vorigen Jahrhundert in Hamburg praktisch zu einem Entwässerungsgraben verkommen. Erst seit 2001 ist Besserung in Sicht:
Die Europäische Union stellt die Gewässer unter besonderen Schutz und hat dazu die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlassen. Danach muss der Zustand der Düpenau laufend überwacht und verbessert werden.
Renaturierung
Der Bach zählt zum berichtspflichtigen Hamburger Oberflächengewässernetz. Für alle dieser Gewässer gilt: Bis spätestens 2021 müssen sie „einen guten ökologischen Zustand“ erreicht haben. Aufgrund der Vorgaben der EU begann das Bezirksamt Altona als untere Wasserbehörde um das Jahr 2000, die Düpenau zu renaturieren. Bis heute wurden bereits mehrere größere Abschnitte des Bachlaufs am Borndiek und nördlich des XFEL-Geländes bis zur Landesgrenze am Wehraustritt des Helmuth-Schacksees wieder hergestellt. Dadurch wurde die Düpenau ökologisch aufgewertet. Bisher ist die Gewässergüte aber immer noch als „belastet“ einzustufen. Belastend sind vor allem die umfangreichen Oberflächenwasserzuläufe, überwiegend aus Straßensielen. Ein Vergleich vor und nach der Renaturierung für ein Teilstück der Düpenau wird auf den Abbildungen 1 und 2 dargestellt.
Nach Abschluss des XFEL-Baus (ca. 2015) wird ein weiterer Abschnitt der Hamburger Düpenau als Ausgleich für die Naturzerstörung durch den Bau des Röntgenlasers renaturiert werden. Die verrohrte Strecke von der Osdorfer Landstraße Richtung Norden wird wohl erst in einigen Jahren geöffnet sein. Solcher Zeiträume bedarf es mindestens, um die gröbsten Schäden menschlichen Handels an diesem Gewässer zu beseitigen. Bis heute liegen nur Vorplanungen für dieses Vorhaben vor.
Trotzdem können wir feststellen, dass sich in den renaturierten Bachabschnitten, den neu angelegten Teichen und den angrenzenden Biotopflächen binnen weniger Jahre eine positive Naturentwicklung abzeichnet.
Praktische Naturschutzarbeit an der Düpenau
Bachpatenvertrag
Die praktische Arbeit der NABU-Gruppe an der Düpenau erfolgt auf der Grundlage eines Bachpatenvertrages, der mit dem Bezirksamt Altona abgeschlossen worden ist.
Alle Aktivitäten werden zuvor mit dem Abschnitt Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Altona abgestimmt. Das geschieht auf der Grundlage eines Grobplanes zu Beginn jeden Jahres. Die Einzelmaßnahmen werden bei Bedarf konkret besprochen. Die Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft im Bezirksamt ist gekennzeichnet durch Vertrauen und gegenseitigen Respekt.
Die wesentlichen Aufgaben im Laufe eines Jahres bezogen auf den Bachpatenvertrag sind wie folgt:
Allgemeine Beobachtung von Gewässer und Landschaft
Mitteilung von Auffälligkeiten an die Abteilung Wasserwirtschaft im Bezirksamt Altona
Eisvogelwände beobachten und pflegen
Algenentwicklung auf den Teichen kontrollieren und ggf. abfischen
Erlenentwicklung beobachten und ggf. für Herbst/Winter-Schneideaktionen vorschlagen und durchführen
Stromstrich am Bach beobachten und ggf. für Herbst/ Winter Schneideaktionen
vorschlagen und durchführen
Sukzession (Abfolge von Pflanzen- oder Tiergesellschaften) auf den Dünen beobachten und ggf. für Herbst/ Winter Schneideaktionen vorschlagen und durchführen
Beobachtung der Biotopflächen (nach § 30 Naturschutzgesetz)
Renaturierung durch Bachaktionstage
Unsere Gruppe unterstützt die Renaturierungsarbeiten des Bezirksamtes Altona in Kooperation mit dem Abschnitt Wasserwirtschaft durch "Bachaktionstage".
In Absprache mit dem Bezirksamt organisiert die NABU-Landesgeschäftsstelle solche praktischen Arbeitseinsätze in unregelmäßigen Abständen.
Nächster Termin für einen Bachaktionstag ist Samstag, 16. September 2017. Der Treffpunkt und weitere Informationen werden nach der Anmeldung bei Andreas Lampe bekannt gegeben:
Tel. (040) 69 70 89-26, lampe@NABU-Hamburg.de
Hier ein Bericht über unseren Bachaktionstag an der Düpenau Ende September 2016.
Gewässeranalyse
Die Bestimmung der biologischen Gewässergüteklasse mit dem Saprobienindex nach Baur
Biologische Untersuchungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gewässergüte eines Fließgewässers. Hierbei werden Vorkommen und Häufigkeit der ortsgebundenen Kleinlebewesen in einem Gewässerabschnitt erfasst und zur Beurteilung des Verschmutzungsgrades herangezogen. Organismen sind nur dann anzutreffen, wenn während des gesamten Lebensverlaufes eines Kleinlebewesens Umweltbedingungen vorherrschen, an denen es angepasst ist.
Bei Gewässerbelastungen mit organischen Stoffen verbrauchen die biologischen Abbauprozesse Sauerstoff. Durch den Sauerstoffmangel sowie die Entstehung von Fäulnisgiften werden die gewässertypischen Tiere und Pflanzen geschädigt oder vernichtet. Empfindliche Arten verschwinden, während andere Arten verstärkt auftreten. So stellen sich unterschiedliche Lebensgemeinschaften ein, die jeweils für einen bestimmten Verschmutzungsgrad charakteristisch sind. Die Zeigerarten (Indikatorwerte) dieser Lebensgemeinschaften sind im Saprobiensystem zusammengefasst und werden über die Berechnung des Saprobienindexes zur Einstufung der Gewässergüte verwendet.
Ermittlung des Saprobienindexes pro Prüfstelle
Zunächst wird an geeigneten Stellen die ortsgebundene Lebensgemeinschaft erfasst. Dies geschieht mit einem kleinen Kescher oder Sieb und durch Absammeln von Steinen, Holzteilen und Wasserpflanzen im Gewässer. Die Arten der gesammelten Organismen wie Köcherfliegenlarven, mit und ohne Köcher, Steinfliegenlarven und Egel etc. werden dann mit einem Bestimmungsbuch ermittelt und die Anzahl pro Art erfasst. Jeder Art ist gemäß Baur ein Indikatorwert zugeordnet.
Für jede Art wird der Saprobienwert mit der Anzahl der Art multipliziert und alle Werte in einer Tabelle aufgelistet. Die Artenanzahlen und die Produktwerte werden je addiert. Teilt man die Summe der Produktwerte durch die Summe der Artenanzahlen erhält man den Saprobienindex (nach Baur).
Der Wertebereich eines Saprobienindexes wird wiederum einer Gewässergüteklasse zugeordnet.
Einige Beispiele:
Saprobienindex 1,0 bis 1,5 = Gewässergüteklasse I (unbelastet, sehr gering belastet)
Saprobienindex 1,5 bis 2,3 = Gewässergüteklasse II (mäßig belastet)
Saprobienindex 3.2 bis 4,0 = Gewässergüteklasse IV (übermäßig verschmutzt)
Eine weitere Beurteilung der Güte eines Fließgewässers erreicht man mit den chemischen Kenngrößen wie
z. B. dem Sauerstoffgehalt oder dem Gehalt an Nährstoffen. Diese Werte stellen aber nur eine Momentaufnahme dar. Die biologische Gewässergüteklasse gilt jedoch für einen längeren Zeitraum.
Wer sich für das Thema interessiert, ist herzlich eingeladen!