Was, wenn es bereits Planrecht besteht?
In diesen Fällen beschränkt sich die Einflussnahme darauf, auf die Einhaltung der im Bebauungsplan oder Baustufenplan getroffenen Bestimmungen, zu achten. Diese finden Sie in der Begründung zum geltenden Bebauungsplan (siehe vorherige Seite). Diese Vorgaben fließen in die zu erteilende Baugenehmigung ein und werden so dem Bauträger zur Kenntnis gegeben. An der Erteilung der Baugenehmigung ist der NABU oder auch die Öffentlichkeit jedoch nicht beteiligt, so dass für Sie als Betroffene der Bebauungsplan die maßgebliche Quelle darstellt, ob sich die Bauaktivitäten im Einklang mit dem geltenden Recht befinden.
Wenn Sie Aspekte gefunden oder Beobachtungen gemacht haben, die nicht mit dem bestehenden Planrecht im Einklang stehen, dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
1. Haben Sie den Verdacht, dass Festsetzungen und Bestimmungen des Planrechts nicht eingehalten werden, dann nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Bauprüfabteilung des jeweiligen Bezirksamtes auf.
Eine Liste mit den Bauprüfungsabteilungen aller Hamburger Bezirksämter finden Sie hier.
2. Haben Sie Verdacht, dass bei Bauaktivitäten gegen Artenschutzbestimmungen, d.h. Tötung von geschützten Arten oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Lebensstätten von geschützten Arten verstoßen wird, z.B. ein Amphibienteich wird zugeschüttet, eine Fassade, an der Mauersegler oder Schwalben brüten wird eingerüstet oder gedämmt o.ä., dann informieren Sie die Artenschutzbeauftragten der Behörde für Umwelt und Energie oder direkt die Polizei. Nur diese Dienststellen können Baustellen ggf. kurzfristig stilllegen. Der NABU kann dies nicht veranlassen.
Behörde für Umwelt und Energie - Abteilung Naturschutz
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Ansprechpartnerin: Biance Krebs
Tel. 040 42840-3379
bianca.krebs@bue.hamburg.de
WSP 5 Gefahrgutüberwachung und Umweltschutz
Wilstorfer Straße 100
21073 Hamburg
Tel.: 040 428665-400
Fax: 040 428665-409
wsp50@polizei.hamburg.de
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