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Ermittlung der betroffenen Flurstücke und des bestehenden Planrechts

Durch Einwendungen können Bürger/innen Einfluss auf Bauplanungen nehmen. Der NABU zeigt, wie Sie dafür vorgehen müssen.


Zunächst müssen Sie folgende Fragen klären:


1. Um welche Fläche/welches Gebiet handelt es sich?

Zur Identifizierung der Fläche sollte mindestens eine Adresse, also Straße und Nummer bekannt sein. Da die Adressdaten bei Neubaugebieten nicht immer möglich oder ungenau sind, können die Flächen über die Gemarkung und Flurstücksnummern identifiziert werden. Wählen Sie folgenden Link und gehen Sie wie beschrieben vor:

 http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html

  1. Wählen Sie unter „Themen“ den Bereich „Fachdaten“, anschließend „Sonstiges“ und setzen Sie unter „ALKIS – Flurstücke und Gebäude (schwarz)“ einen Haken.
  2. Tragen Sie im Suchfeld eine nahegelegene bekannte Adresse ein und klicken Sie auf die Lupe. Zoomen Sie, bis die Umrisse und Flurstücksnummern erscheinen und verschieben Sie den Kartenausschnitt, bis Sie die betroffene(n) Fläche(n) gefunden haben.
  3. Durch Klicken auf ein Flurstück erfahren Sie die Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer und die Größe der Fläche. Diese Angaben erleichtern später die Suche nach Fachinformationen.

2. Liegt bereits Baurecht auf der betroffenen Fläche?

Diese Frage ist besonders wichtig, weil Sie darüber Auskunft gibt, ob und was auf dieser Fläche überhaupt gebaut werden darf.

Wählen Sie folgenden Link und gehen Sie wie beschrieben vor:

http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html

  1. Wählen Sie unter Themen „Fachdaten“, anschließend „Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ und setzen Sie bei „Bebauungspläne Hamburg“ einen Haken.
  2. Tragen Sie im Suchfeld Gemarkungsnummer und Flurstücksnummer (siehe 1.) - durch ein Leerzeichen getrennt - ein.
  3. Besteht für die betroffene Fläche ein Planrecht, so ist die Ausdehnung des Planrechts mit einer blauen Umrisslinie gekennzeichnet. Das Planrechtgebiet kann durchaus größer sein als die von ihnen betrachtete Fläche.
  4. Klicken Sie innerhalb des blauen Umrisses auf die Fläche, so erhalten Sie Informationen zum bestehenden Planrecht. Eine wichtige Information ist der Name des Planrechts, z.B. „Allermöhe27“. Der Name beinhaltet stets mindestens einen Stadtteil und eine Nummer.

Es gibt aber auch Namen wie z.B. „BSBergedorfBlatt1“. Das Kürzel „BS“ verrät, dass es sich um einen relativ alten (< 1960) Baustufenplan handelt. Rechtlich gesehen, sind beide Planarten gleichberechtigt, die neueren B-Pläne sind in ihrer Ausgestaltung jedoch wesentlich genauer und berücksichtigen auch die Naturschutzbelange deutlich besser. Weiterhin finden Sie das Datum der Aufstellung und unter „Planrecht“ und/oder „Begründung“ jeweils einen Link zu Dokumenten, die Karten zu dem Bebauungsgebiet und Informationen zu den gesetzten Rahmenbedingungen der Bebauung, also Wohnen oder Gewerbe, wieviel Geschosse, erlaubter Versiegelungsgrad etc. Aber auch Informationen zu Beeinträchtigungen zu Natur und Landschaft und die für die Eingriffe vorgesehenen Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen enthalten.

WICHTIG:

Diese Dokumente sollten Sie sich aufmerksam durchlesen. Sie sind rechtlich bindend und bilden die Grundlage für Baugenehmigungen und -vorhaben. Die Dokumente „Planrecht“ und „Begründung“ werden viele ihrer Fragen beantworten.

Wenn bereits Planrecht besteht, dann zum nächsten Schritt hier entlang


Straßenrand mit Schafgarbe - Foto: Helge May
Was, wenn bereits Planrecht besteht?

Hier finden Sie die nächsten Schritte, wenn bereits Planrecht besteht. Mehr →

Wenn kein Planrecht besteht, dann zum nächsten Schritt hier entlang


Baustelle - Foto: Monika Bock
Kein Planrecht oder B-Plan auf dem Weg?

So verfahren Sie, wenn es kein Planrecht gibt, bzw. wenn ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden soll. Mehr →

Adresse & Kontakt

NABU Hamburg
Klaus-Groth-Str. 21
20535 Hamburg

Telefon 040.69 70 89-0 | Fax - 19
info@NABU-Hamburg.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 030.28 49 84-6000

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