Was, wenn es kein Planrecht gibt bzw. wenn ein Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden soll?
Falls noch kein Planrecht für die Fläche besteht, muss i.d.R. zunächst ein B-Plan aufgestellt werden, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird bzw. bevor gebaut werden darf. Ein B-Plan-Verfahren ist ebenfalls erforderlich, wenn das konkret geplante Bauvorhaben nicht mit dem aktuellen Planrecht im Einklang steht, also höher, dichter oder auf anderer Flächen gebaut werden soll oder wenn die Nutzung sich ändern soll. Auch werden die alten Baustufenpläne häufig durch räumlich begrenztere und inhaltlich detailliertere B-Pläne ersetzt.
Es kommt durchaus vor, dass Sie als Anlieger von der Absicht der Behörde erfahren, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, bevor das Verfahren formal begonnen hat. Welche Bebauungspläne in ihrem Bezirk geplant sind bzw. bereits laufen, erfahren Sie auf den Internetseiten der Hamburger Bezirksämter.
www.hamburg.de/stadtplanung-altona
www.hamburg.de/bergedorf/stadtplanung
www.hamburg.de/stadtplanung-eimsbuettel/
www.hamburg.de/stadtplanung-mitte/
www.hamburg.de/hamburg-nord/stadt-und-landschaftsplanung/
www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/
Auf den entsprechenden Unterseiten, z.B. „Termine“, „Bauleitplanung“ o.ä. werden Informationen rund um das Thema Stadt- und Landschaftsplanung publiziert. Interessierte können sich so eine Übersicht über Bebauungspläne, laufende Bebauungsplanverfahren, aktuelle bauliche Projekte und Ansprechpartner im Bezirk verschaffen. Fragen zum Bauleitplanverfahren beantwortet Ihnen das zuständige Fachamt. Die Ansprechpartner sind im jeweiligen Bauleitplanverfahren angegeben.
Unter dem Eintrag „Publikationen“ oder „Veröffentlichung“ finden Sie auch das Wohnungsbauprogramm Ihres Bezirks, in dem Sie Informationen zu geplanten Bauvorhaben finden.
Wie Sie Sachinformationen zu den betroffenen Flächen erhalten können, erläutern wir auf der nächsten Seite.
Tipps, wo man Informationen zu den von den Planungen betroffenen Flächen findet. Mehr →