Verfahrensschritte bei der Bauleitplanung und die Rolle des NABU
Den genauen Ablauf der Verfahrensschritte eines Bauprojekts vom Planungsbeschluss bis hin zum rollenden Bagger und wann Sie als Bürger/in in den Planungsprozess eingebunden werden, erfahren Sie in der Broschüre „Hamburg macht Pläne – Planen Sie mit!“
Demzufolge werden zunächst Bürger/innen im Rahmen einer öffentlichen Plandiskussion über die Planungen der Behörden informiert, die die politischen Gremien zuvor beschlossen haben. Die öffentliche Plandiskussion wird u.a. durch Plakataufsteller angekündigt. Termine zur öffentlichen Plandiskussion erfahren Sie auch im Amtlichen Anzeiger www.luewu.de/anzeiger/.
Im Anschluss an die öffentliche Plandiskussion wird ein Bebauungsplan (B-Plan)-Entwurf erstellt und die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TöB) um Stellungnahme zu dem Entwurf gebeten. Dazu zählen Fachbehörden, aber auch Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken etc. Obgleich formal gesehen die Naturschutzverbände keine TöB sind, werden sie als solche behandelt und geben ebenfalls Stellungnahmen ab. Insgesamt gibt es pro Jahr etwa 100 Verfahren, d.h. an jedem dritten Tag wird der NABU als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg, in dem sich sieben Naturschutzverbände zusammengeschlossen haben, zu einer Stellungnahme aufgefordert. Etwa die Hälfte davon sind Bebauungspläne (B-Pläne) und Planfeststellungsverfahren (PFV). Entsprechen der Satzung des NABU stehen die naturschutzfachlichen Belange im Mittelpunkt unserer Stellungnahmen, d.h. in erster Linie der Arten- und Landschaftsschutz. Aspekte der sozialen Verträglichkeit, der Nahversorgung, Infrastruktur, Kultur o.ä. gehören nicht zu den Fokusthemen, zu denen sich der NABU äußert. Die Stellungnahmen der TöB werden sodann von der zuständigen Stelle abgewogen und können, müssen aber (leider) nicht berücksichtigt bzw. in die Planungen eingearbeitet werden. Danach erfolgt eine weitere Veröffentlichung der Planungsunterlagen, die sogenannte öffentliche Auslegung, bei der sich die Bürger/innen erneut beteiligen können.
WICHTIG:
- Im Gegensatz zu B-Plänen und PFV werden die Naturschutzverbände bei der Erteilung von Baugenehmigungen NICHT beteiligt und haben daher darüber keine Kenntnis und auch keine Einflussmöglichkeit.
- Die fachliche Beurteilung im Rahmen des Planungsprozesses, z.B. zum Vorkommen von bestimmten Arten oder Lebensräumen, wird von den vom Vorhabenträger beauftragten Gutachtern vorgenommen. Der NABU stützt seine Stellungnahmen auf die vor-Ort-Kenntnisse ihrer Mitarbeiter/innen, Mitglieder und lokalen Stadtteilgruppen. Weder beauftragt der NABU in der Regel Gutachten, noch erstellt er Gutachten im Auftrag von Einzelpersonen oder Initiativen.
- Der Zeitpunkt der Beteiligung des NABU an einem Verfahren ist ein anderer als die Beteiligung der Bürger/innen. Das bedeutet, dass der NABU nicht an Stelle von betroffenen Personen oder Initiativen tätig wird, sondern als Vertretung des Naturschutzes, also eines besonderen Aspektes des Allgemeinwohls. Bürger/innen sowie Initiativen haben über die öffentliche Plandiskussion und später über die öffentliche Auslegung selbst die Möglichkeit, ihre Belange - auch Belange des Naturschutzes - in das Verfahren einzubringen. Das bedeutet, dass der NABU in der Regel seine Anmerkungen und Kommentare bereits in das Verfahren eingebracht hat, wenn Bürger/innen ihre Stellungnahme im Rahmen der Auslegung abgeben. Der NABU engagiert sich also in den Verfahren zumeist für die Außen-Wahrnehmung nicht sichtbar. Sollte es im Einzelfall keine Stellungnahme des NABU gegeben haben, so lagen dem NABU keine verfahrensrelevanten Kenntnisse vor oder es standen die erforderlichen Ressourcen nicht zur Verfügung, um die vielen Planungsprozesse gleichermaßen zu begleiten.
Zunächst sollten Sie die vorhanden Information zu dem Bauprojekt sichten, um sich so ein Bild von dem aktuellen Stand und den Einflussmöglichkeiten, die Sie als Bürger/in haben, machen. Wir erläutern in mehreren Schritten, wie Sie dies tun können.
Ihr nächster Schritt:
Durch Einwendungen können Bürger/innen Einfluss auf Bauplanungen nehmen. Der NABU zeigt, wie Sie dafür vorgehen müssen. Mehr →