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Wohnungsbau am Buchenkamp nicht naturverträglich

NABU lehnt Pläne aus Naturschutzgründen ab

Der NABU Hamburg lehnt die Bebauung an der Straße Buchenkamp im Landschaftsschutzgebiet „Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt“ aus Naturschutzgründen generell ab.

Feuchtwiese - Foto: Helge May

Feuchtwiese - Foto: Helge May

19.06.2020 - Am kommenden Montag, den 22. Juni, endet die Frist der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Volksdorf 46. Damit schreitet das umstrittene Bauprojekts am Buchenkamp weiter voran und die Realisierung rückt näher.
Der NABU Hamburg lehnt mit einer erneuten Stellungnahme die Bebauung an der Straße Buchenkamp im Landschaftsschutzgebiet „Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt“ aus Naturschutzgründen generell ab.

„Seit etlichen Jahren fordern wir den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) in der bisherigen Form und kritisieren die Vereinnahmung von Naturflächen. Die geplante Bebauung auf einer Fläche von 2,8 ha würde nicht nur den Verlust von LSG-Flächen bedeuten, sondern auch den Biotopverbund, die vorhandene Landschaftsachse und die bedeutende Knicklandschaft erheblich beeinträchtigen“, so Bernt Matthes aus der NABU Gruppe Walddörfer, der das Projekt kritisch begleitet.

Das Bauprojekt ist seit 2011 strittig und hat bereits mehrere Wendungen erlebt. Aktuell sollen nun auf der Fläche des ehemaligen Ferck‘schen Hof am Buchenkamp 60 Wohneinheiten und Einrichtungen des Gemeinbedarfs errichtet werden.

In seiner-Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans kritisiert der NABU Hamburg deshalb insbesondere:
- Das Plangebiet ist viel zu klein bemessen, um das Planungsziel „die landschaftliche und naturschutzfachliche Aufwertung der östlich liegenden Landschaftsteile sowie die Entwicklung eines auch über das Plangebiet hinauswirkenden Biotopverbundes“ zu erreichen.
- Die Verantwortlichkeiten für die Herstellung und die dauerhafte Pflege der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsmaßnahmen) sind unklar. Dies ist besonders relevant zumal viele Ausgleichsmaßnahmen des benachbarten Bebauungsplans Volksdorf 32 von 1994, wie die Anlage von Knicks, Feuchtwiesen und Teichbiotopen, bisher immer noch nicht umgesetzt wurden.
- Der städtebauliche Vertrag, mit dem die Investoren u.a. verpflichtet werden sollen, die Ausgleichsmaßnahmen in bestimmten Fristen umzusetzen, ist nicht öffentlich zugänglich.

Zusätzlich zum gesetzlichen Ausgleich, hat die Bezirksversammlung Wandsbek bereits 2016 weitere ökologische Aufwertungsmaßnahmen im Umfeld beschlossen: das sogenannte Biotopverbundkonzept (s.u.Quelle 1). Mit diesem Konzept sollten dann auch die seit 1994 ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen für den B-Plan Volksdorf 32 realisiert werden. Der NABU Hamburg kritisiert, dass bislang nicht erkennbar ist, wie und wann diese Maßnahmen der ökologischen Aufwertung für benachbarte Flächen tatsächlich umgesetzt werden sollen. Noch im März 2020 präsentieren Andreas Dressel (SPD) und Maryam Blumenthal (Grüne) auf einem Pressetermin das im Bezirk erarbeitete Biotopverbundkonzept (s.u.Quelle 2). In den ausgelegten Unterlagen des B-Planverfahrens gibt es hierzu dann aber lediglich eine Planzeichnung. Konkrete Umsetzungsschritte fehlen jedoch.


Quellenangaben:
- Die Bezirksversammlung Wandsbek hatte 2016 die Realisierung eines solchen Konzeptes im Zusammenhang mit dem B-Plan Vo 46 beschlossen (Drs. 20-2771.1, siehe Punkte 5 und. 10)
- Heimatecho 25.03.2020 „Auf der Zielgeraden“, https://www.heimatecho.de/artikel/12581


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