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NABU-Position zum Wohnungsbau in der Hummelsbüttler Feldmark

Der NABU lehnt die Bebauung in der Hummelsbüttler Feldmark aus Naturschutzgründen generell ab. Die geplante Bebauung würde das Landschaftsschutzgebiet, die Landschaftsachse und den Biotopverbund stark beeinträchtigen.

Kommentierung des NABU zum Antrag von SPD und Grüne im Planungsausschuss des Bezirks Wandsbek

Hecke mit Strauchweide und Hartriegel - Foto: Helge May

Hecke mit Strauchweide und Hartriegel - Foto: Helge May

10.6.2016 - SPD und Grüne haben am 7. Juni 2016 im Planungsausschuss des Bezirks Wandsbek den Antrag „Gelebte Integration im neuen Wohnquartier am Rehagen: Flüchtlingsunterbringung mit regulärem Wohnen verbinden“ eingebracht. Der NABU Hamburg kommentiert diesen wie folgt:

  • Grundsätzlich lehnt der NABU eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet „Hummelsbüttler Feldmark/Alstertal“ ab. Landschaftsschutzgebiete sind keine „Reserveflächen“, die für Wohnungsbau und Gewerbe einfach in Anspruch genommen und überbaut werden dürfen. Die Landschaftsschutzgebiete sind für Hamburg von hoher stadtökologischer Bedeutung, sie dienen der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und sind wichtig in ihrer Funktion als Naherholungsräume. Sie müssen geschützt und erhalten werden.
  • Der NABU kritisiert, dass mit diesem Antrag die Dringlichkeit, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, dafür genutzt wird, um das Landschaftsschutzgebiet für den regulären Wohnungsbau weiter zu erschließen. Es bleibt unverständlich, weshalb im LSG auch regulärer Wohnungsbau realisiert werden soll. Nach Ansicht des NABU muss der reguläre Wohnungsbau ausschließlich über das Wohnungsbauprogramm des Bezirkes bedient werden. Die Reduzierung auf die Fläche „Rehagen“ und die weitere Reduzierung von Wohneinheiten für Flüchtlinge zugunsten des regulären Wohnungsbaus kann darüber hinaus dazu führen, dass an anderen Orten weitere Flächen für die Schaffung von Unterkunftsplätzen in Anspruch genommen werden.
  • Überhaupt nicht akzeptabel ist es, dass mit Hilfe eines Fachgutachtens zum Wohnungsbaupotential in der Feldmark weitere Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet überhaupt erst ermöglicht werden sollen. Wenn erst einmal Teile der Feldmark bebaut sind, ist es nur eine Frage der Zeit, dass die Begehrlichkeiten auf die angrenzenden Flächen steigen und die Feldmark weiter für den Wohnungsbau erschlossen werden soll. Dies widerspricht der in diesem Zusammenhang im Antrag erwähnten „Prämisse, die Feldmark zu erhalten“.
Fazit:
Der Antrag ist mit dem Verzicht auf die Fläche „Wildes Moor“, der Verkleinerung der Fläche „Rehagen“ und der in Aussicht gestellten ökologischen Aufwertung der Feldmark zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Der NABU lehnt es aber ab, mit einem Gutachten weiteres Wohnungsbaupotential in der Feldmark ermitteln zu wollen. Landschaftsschutzgebiete müssen für den regulären Wohnungsbau tabu bleiben: Es wird hier auf das NABU-Strategiepapier „Hamburger Stadtentwicklung in Zukunft“ verwiesen (www.NABU-Hamburg.de/stadtentwicklung). Den aktuellen Versuch, nun für die Siedlungsentwicklung neue Flächen aus dem Landschaftsschutz heraus zu lösen, lehnt der NABU entschieden ab.


93 KB - NABU-Kommentierung als pdf herunterladen
85 KB - Antrag von SPD und Grünen: "Gelebte Integration im neuen Wohnquartier am Rehagen: Flüchtlingsunterbringung mit regulärem Wohnen verbinden"
 

NABU-Position zur Hummelsbüttler Feldmark

29.1.2016 - Das Gebiet erfüllt wichtige ökologische und stadtklimatische Funktionen, z.B. bildet sich hier eine wichtige Kaltluftleitbahn vom Hamburger Umland in die dichter besiedelte Stadt. In diesen Schneisen müssen Querbauten vermieden werden. Insbesondere das Bauvorhaben im Gebiet „Wildes Moor“ hätte mitten in der Landschaftsachse eine Riegelwirkung, die das LSG zerschneidet - die Feldmark würde stark verengt. Die Fläche liegt komplett im Biotopverbund und bildet eine wichtige Verbindungsfläche. Darüber hinaus kritisiert der NABU, dass die Verkehrserschließung der geplanten Wohngebiete noch nicht abschließend geklärt ist. Dadurch sind weitere Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und Grünverluste zu erwarten, z.B. durch Eingriffe in die vorhandenen Knicks. Der NABU rechnet darüber hinaus mit einem erhöhten Nutzungsdruck auf die Naturschutzgebiete (NSG) „Hummelsbüttler Moore“ und „Raakmoor“ und fürchtet, dass die Baupläne nur der Anfang einer weiteren, späteren Bebauung der übrigen Feldmark sind.
Der NABU spricht sich daher entschieden gegen die Bebauung der Hummelsbüttler Feldmark aus und fordert stattdessen den Senat auf, die Feldmark mit ihrer typischen holsteinischen Knicklandschaft zu erhalten.


Die Funktion der Hummelsbüttler Feldmark für den Naturhaushalt, den Biotopverbund und das Stadtklima muss unbedingt erhalten bleiben. Selbstverständlich muss bei einer etwaigen Bebauung der naturschutzrechtlich gebotene Ausgleich ortsnah und zeitnah umgesetzt werden, um die Beeinträchtigung des Naturhaushalts zu kompensieren.
Darüber hinaus fordert der NABU, im Falle einer Fortführung der Planung für den Wohnungsbau zusätzlich weitere Flächen ökologisch aufzuwerten und folgendes zu berücksichtigen (b.w.):

1. Im Vergleich zu der Fläche „Wildes Moor“ richtet die Bebauung der Fläche „Rehagen“ aus Naturschutzsicht weniger Schaden an, da dort die Erschließung und die Verkehrsanbindung bereits im Vorfeld einfacher und infolgedessen weniger Naturverluste zu erwarten sind. Zudem liegt von dieser Fläche nur ein kleiner Bereich im Biotopverbund - dieser darf jedoch auf keinen Fall bebaut werden. Bestehende Knicks müssen unbedingt erhalten bleiben und gepflegt werden. Auf die Bebauung der Fläche „Wildes Moor“ im Nordwesten der Feldmark muss dagegen unbedingt verzichtet werden.

2. Die südlich an das Plangebiet „Rehagen“ angrenzende Fläche direkt am Poppenbütteler Weg ist für den Wohnungsbau aus Sicht des Naturschutzes noch weniger schädlich, da sie am Rande des LSG liegt und direkt an die vorhandene Bebauung anschließt. Der NABU fordert daher den Senat auf, einen entsprechenden Flächentausch zwischen Stadt und dem Grundstückseigentümer dieser Fläche anzustreben.

3. Für die Stärkung des Naturhaushaltes muss das NSG „Hummelsbüttler Moore“ vergrößert werden, indem die darin liegenden Moore Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor miteinander verbunden werden: Der Acker zwischen Hüsermoor und Ohlkuhlenmoor muss aus der Nutzung genommen und entsprechend der Zielsetzung des NSG ökologisch aufgewertet und gepflegt werden. Hierbei ist zu prüfen, inwiefern die landwirtschaftlichen Betriebe in die Pflege der Gebiete einbezogen werden können.

4. Der Bach Susebek sowie das Gebiet um die alten Ziegeleiteiche müssen ökologisch aufgewertet werden.


98 KB - Ausführliche NABU-Position zum Wohnungsbau in der Hummelsbüttler Feldmark
 

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