Bauvorhaben am Öjendorfer See belasten den Naturhaushalt
NABU-Position zu Haferblöcken / Haßloredder
Mit der geplanten Bebauung von Flächen an den Straßen Haferblöcken und Haßloredder sowie dem geplanten Bau der „Gartenstadt Öjendorf“ im Süden sollen drei große Bauprojekte am Öjendorfer See realisiert werden. Damit verringert sich der Grünbereich rund um den Öjendorfer Park. Große Flächen werden versiegelt und stehen dem Naturhaushalt nicht mehr zur Verfügung. Diese Entwicklung sieht der NABU mit Sorge. Der NABU kritisiert, dass weder in dem bisherigen Workshopverfahren noch in der Jury Umweltverbände beteiligt wurden bzw. werden. Auch die Umweltbehörde sowie Vertreter des Bezirksamtes Mitte, die sich mit dem Thema Umwelt- und Naturschutz befassen, sind in den genannten Gremien nicht vertreten. Damit der Naturschutz nicht ganz unter die Räder kommt, muss sich das umgehend ändern.
Um den Naturhaushalt am Öjendorfer See funktionsfähig und einzelne Naturwerte erhalten zu können, fordert der NABU, folgendes bei der Planung zu berücksichtigen:
1. Um den Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, muss die Bebauung des Landschaftsschutzgebietes um den Öjendorfer See reduziert werden. Insbesondere der Geschossbau parallel zur Autobahn ist aus Naturschutzsicht nicht akzeptabel. Hier liegen hochwertige Magerrasen im nördlichen Bereich der Fläche Haferblöcken, die einen wichtigen Lebensraum für Schmetterlinge bilden.
2. Der NABU lehnt die geplante Straßenverbindung zwischen Haferblöcken und Haßloredder durch das Waldstück südlich der Autobahn ab, da hierdurch die ökologisch wertvollsten Biotoptypen des Gebiets zerstört würden. Hier finden sich gesetzlich geschützte Biotope (Kleingewässer und Bruchwald) sowie Laubwälder aus heimischen Arten, die für den Vogelschutz sehr wichtig sind. Statt hier eine neue Straße zu bauen, sollte zur Anbindung der Fläche Haßloredder die bestehende Nord-Süd-Verbindung genutzt werden. Damit wäre zur Nahversorgung die Anbindung an Jenfeld, Barsbüttel, Lohbrügge und Oststeinbeck gewährleistet.
3. Die ökologisch wertvollen Biotopflächen zwischen den vier Baufeldern und dem Öjendorfer See, beiderseits des Schleemer Baches, müssen vor dem zunehmenden Nutzungsdruck durch einen Zaun, unterstützt durch eine klare Wegeführung, geschützt werden.
4. Die bestehenden Knicks müssen unbedingt erhalten und gepflegt werden. Daher sollten diese Bereiche nicht privatisiert werden, sondern die Pflege in städtischer Hand bleiben.
5. Der naturschutzrechtlich gebotene Ausgleich für die Bauvorhaben muss ortsnah festgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts am Öjendorfer See zu erhalten.
6. Die landwirtschaftlichen Flächen südlich des Friedhofs und Öjendorfer Parks müssen gesichert, d.h. vor weiterer Bebauung geschützt, und ökologisch aufgewertet werden. Die Flächen südlich des Friedhofs sollten als Erweiterungsflächen in das Friedhofsgelände integriert und mit anderen nicht mehr benötigten Friedhofsflächen naturnah gestaltet werden, um hier Ersatzlebensräume zu schaffen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Maßnahmen sollte aus dem Investitionsvolumen für die drei Bauvorhaben erfolgen. Für die Grünanlagen fordert der NABU, dass hochwertige, einheimische Gehölze, Sträucher und Pflanzen verwendet werden, die für Insekten, Schmetterlinge und Vögel Nahrung, Schutz und Nistmöglichkeiten bieten.