Gleisdreieck Mittlerer Landweg in Billwerder
NABU lehnt Bebauung aus ökologischen Gründen ab
„Der Biotopverbund im Landschaftskorridor zwischen den Naturschutzgebieten Boberger Niederung und Reit würde erheblich durch die Baumaßnahme im Gleisdreieck beeinträchtigt“, begründet Bernd Quellmalz, stellvertretender Geschäftsführer des NABU Hamburg. „Beide Gebiete genießen europäischen Schutz und sind sehr wertvoll. Für sie ist es elementar wichtig, dass dieser Landschaftskorridor uneingeschränkt erhalten bleibt.“
Mit großer Sorge sieht der NABU besonders auch die bereits kursierenden weiteren Pläne, die im unmittelbaren Umfeld der Wohneinheiten für Flüchtlinge einen ganz neuen Stadtteil vorsehen. Quellmalz: „Der Wohnungsbau im Gleisdreieck ist wohl nur der Startschuss. Dabei wird es aller Voraussicht nach nicht bleiben. Teile der Verwaltung und der Politik scheinen die noch weitreichend offene und typische Landschaft in Billwerder komplett bebauen zu wollen.“ Das Bauszenario im Bezirk Bergedorf sieht nämlich vor, alte Pläne für das in den 1980er Jahren entwickelte Bauprojekt Oberbillwerder im Fahrwasser der Flüchtlingspolitik wiederzubeleben und schnell umzusetzen. Auch das Wohnungsbauprogramm Bergedorf sieht an dieser Stelle noch viel Potential für den Wohnungsbau. „Vor diesem Hintergrund befürchten wir fatale Eingriffe in den Naturhaushalt“, betont Quellmalz. „Dabei bietet sich dieses Gebiet gerade dafür an, es als Rückzugsraum für Flora und Fauna aufzuwerten.“
Der NABU hat außerdem folgende Defizite in der Umweltverträglichkeitsstudie festgestellt: Die Umweltverträglichkeit wird in der Betrachtung rein auf die Fläche Gleisdreieck reduziert. Die umliegenden Flächen werden nicht – wie sonst üblich - in die Prüfung mit einbezogen, obwohl gerade diese naturschutzrelevante Funktionen übernehmen. Weiterhin ist der Umweltbericht mangelhaft, was die Prüfung des Artenschutzrechts angeht. Schlussendlich werden die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Biotopverbundsystem komplett außen vor gelassen.
Deshalb lehnt der NABU die Bebauung des Gleisdreiecks am Mittleren Landweg ab, mindestens folgendes muss berücksichtigt werden:
1. Die Baufläche im östlichen Abschnitt des Gleisdreiecks muss deutlich reduziert werden, um eine maximale Breite für den Biotopverbund zwischen Boberger Niederung und Reit zu erhalten.
2. Der rechtlich erforderliche Ausgleich für die Naturverluste durch eine Bebauung muss direkt vor Ort nördlich der S-Bahn-Linie zum Erhalt des Biotopverbunds im Landschaftskorridor erfolgen.
3. Weitere Bauvorhaben im Rahmen des Wohnungsbauprogramms in Billwerder sowie das Großbauprojekt Oberbillwerder müssen aufgegeben werden.
„Bei der Auswahl von Flächen für Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungsbau muss prinzipiell auf ihre Bedeutung und Funktion für den Naturhaushalt unbedingt Rücksicht genommen werden“, so Quellmalz. „Der Naturhaushalt muss auch in einer verdichteten Stadt funktionsfähig bleiben.“