Kein Salz auf die Gehwege!
NABU empfiehlt bei Glatteis umweltschonende Streumittel
Hinweis zur besonderen Gefahrensituation im Winter 2026
Am 30. Januar hat die Hamburger Verkehrsbehörde aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das Nutzungsverbot von Tausalz bis zum 13. Februar 2026 aufgehoben wird. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und die Vermeidung von Personenschäden überwiegt aktuell den Schutz der Umwelt, so die Begründung der Verkehrsbehörde.
Der NABU Hamburg erkennt die besondere Gefahrenlage an. Das anhaltende Glatteis gefährdet an einigen Stellen in Hamburg die menschliche Gesundheit. Die zeitlich begrenzte Aussetzung des Nutzungsverbotes von Tausalz ist insofern nachvollziehbar. Die Anwendung muss aber auf die Standorte beschränkt bleiben, wo eine Gefahrenlage vorliegt und mit mechanischer Räumung oder dem Ausbringen von abstumpfenden Streumitteln keine Abhilfe geschaffen werden kann.
Der NABU prüft daher kritisch, welche Kriterien herangezogen werden, um zu definieren, wann die winterliche Witterung eine besondere Betrachtung erforderlich macht, welche Möglichkeiten mit einer Aufhebung des Verbots geschaffen werden und wie diese angewendet werden. Da erste Beobachtungen darauf hinweisen, dass Tausalz nunmehr recht freizügig angewendet wird, weist der NABU darauf hin, dass die Allgemeinverfügung eben kein Freifahrtschein ist, Tausalz überall einzusetzen. Die Nutzung sollte sich auf die Entschärfung der Gefahrenbereiche auf Gehwegen beschränken.
Bei Schnee und Glätte kommt in Hamburg oft Tausalz zum Einsatz. Der NABU macht darauf aufmerksam, dass Tausalz die Umwelt schädigt und deswegen nach § 31 Abs. (2) Satz 2 des Hamburgischen Wegegesetzes auf Gehwegen nicht eingesetzt werden darf. Stattdessen sollten abstumpfende Streumittel wie Granulate, Split, Sand oder Kies verwendet werden.
Die Auswirkungen von Tausalz sind vielfältig. Das Salz schädigt zum einen den Nährstoffhaushalt von Bäumen und Gehölzen, die trotz ausreichender Niederschläge vertrocknen können oder anfällig für Schädlinge und Krankheiten werden. Besonders empfindlich sind mit ihren Haarwurzeln die oftmals an Straßen gepflanzten Linden sowie auch Ahorne, Rosskastanien, Roteichen und Fichten. Zum anderen werde das Salz über die Regensiele in die Stadtbäche gespült. Dort tötet oder schwächt es die auf Süßwasser angewiesenen Fische und Kleintiere. Darüber hinaus entzünden sich Wild- und Haustiere am Salz die Pfoten. Neben den ökologischen Folgen verursacht Streusalz auch ökonomische Schäden wie die Korrosion an Brücken und Kraftfahrzeugen.
Schnee und Glatteis auf den Gehwegen bedeuten Rutschgefahr und ein erhöhtes Haftungsrisiko für Grundstücksbesitzer*innen, die für die Sicherheit auf ihren Bürgersteigen verantwortlich sind. Eine Verpflichtung zur Anwendung von Tausalz gibt es nicht. Der Winterdienst gilt als ordnungsgemäß erfüllt, wenn der Gehsteig geräumt und ein Streumittel gegen die Glätte ausgebracht wurde. Der NABU empfiehlt Privathaushalten die Verwendung von salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Granulate, Split, Sand oder Kies. Eine umweltschonende Glättebekämpfung kann sogar die Geldbörse schonen: Das Streugut kann zusammengekehrt und für den nächsten Einsatz aufbewahrt werden.
Tipp: Im Handel gibt es vom Umweltbundesamt (UBA) getestete Streumittel. Das UBA hat für Produkte, die bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen, das Umweltzeichen „Blauer Engel – weil salzfrei“ vergeben. Verantwortungsvolle Bürger*innen sollten beim Kauf von Streugut auf dieses Siegel achten. Die Produkte sowie die Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens können unter www.blauer-engel.de abgerufen werden.
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