Der NABU setzt sich für den Erhalt der Artenvielfalt in Hamburg ein. Unterstützen Sie die Arbeit des NABU durch Ihre Mitgliedschaft. Die Natur sagt DANKE!
Mitglied werdenNABU-Grundsatzpapier
- Der Senat muss die Finanz- und Personalmittel für die Naturschutzverwaltung und die
bezirkliche Umweltverwaltung weiterhin deutlich verbessern, um den Anforderungen für den Erhalt der Biologischen Vielfalt gerecht zu werden. Dazu gehören:
a. Zum Beispiel die bezirkliche Umweltberatung, Betreuer für Bachpatenschaften, bezirkliche Baumschutzbeauftragte.
b. Die Bereitstellung ausreichender finanzieller und personeller Ressourcen für die Ausweisung, Pflege, Entwicklung und Überwachung von Schutzgebieten. Gemäß dem in der Senatsanfrage 19-68497 genannten Zeitplan der BSU, sollen für alle Hamburger Naturschutz- und Natura 2000 Gebiete unverzüglich entsprechende Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, bzw. vorhandene aktualisiert werden, um die auch im Rechnungshofbericht 2010 genannten Mängel zu beheben. Aktuelle Bestandsdaten und Entwicklungen müssen dabei Berücksichtigung finden.
c. Die Bereitstellung von Mitteln zur Erhebung von Bestandsdaten von Flora und Fauna, Erstellung und Fortführung eines Artenkatasters und einer Biotopkartierung für Hamburg, um eine verlässliche Datengrundlage für Forschung und Fachplanung zu erhalten. Diese Erhebungen sind regelmäßig für alle wesentlichen Naturräume als Monitoring durchzuführen.
d. Die Daten müssen öffentlich und leicht zugänglich gemacht werden.
Hamburg braucht eine regionale Biodiversitätsstrategie. Die Ziele der nationalen Strategie zum Erhalt der Artenvielfalt müssen dabei Berücksichtigung finden. Biodiversität muss in land- und forstwirtschaftlicher Praxis berücksichtigt werden. Hamburg muss beispielhaft in seinen Waldflächen, über natürliche, standorttypische Waldgesellschaften verfügen. Grünland-Extensivierungsprogramme müssen ausgeweitet werden. Wasserstände in den Gräben sind im Sinne des Naturschutzes zu regeln.
Beschränkung des Flächenverbrauchs durch Nachverdichtung und Flächenrecycling. Hamburg muss verstärkt dafür sorgen, dass nicht mehr benötigte Industriebrachen, Hafenflächen usw. für neue Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich Wohnen muss die Nachverdichtung, Sanierung von Altlastenflächen und die Revitalisierung von Stadtteilzentren Vorrang vor der Erschließung neuer Bauflächen bekommen. Ansätze dafür sind im räumlichen Leitbild vorhanden, zukünftige Planungen sind am Flächenrecycling auszurichten. In Hamburg stehen fast 10% der Büroräume leer. Das entspricht rund 1,4 Mio. m². Durch eine Umnutzung von Büroräumen in Wohnraum könnte das Hamburger Wohnungsproblem entschärft werden und gleichzeitig der Flächenverbrauch gesenkt werden.
Die planrechtlich festgelegten Grüngebiete, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete sind in ihrem Bestand langfristig zu sichern und vor negativen Einflüssen zu bewahren. Landschaftsachsen und Biotopverbundsflächen müssen die gleiche Priorität wie Wohn- oder Gewerbegebiete bekommen und im Landschaftsprogramm, im Flächennutzungs- bzw. im Bebauungsplan festgeschrieben werden. Auf den Flächen der beiden grünen Ringe darf es keine weitere Bebauung geben.
Um dem Problem der Habitatverinselung entgegen zu wirken, muss ein funktionierender Biotopverbund auf mindestens 15 % der Stadtfläche entstehen. In einem „grünen Netz“ sollen Grüngebiete, Freiflächen und Schutzgebiete miteinander verbunden werden. In einem blauen Netz sollen Gewässerachsen mit deren begleitenden Grünzügen miteinander vernetzt werden. Sie stellen Bereiche höchster Biodiversität dar und dienen als Wanderungs- und Populationsaustauschachsen für Pflanzen und Tiere. Im Biotopverbundssystem und beim Erhalt der Artenvielfalt nehmen sie deshalb eine besondere Stellung ein. Die Verbundsflächen müssen eine hohe Priorität bekommen und planungsrechtlich gesichert werden.
Hamburgs Gewässer – lebendig für Mensch und Natur.
Nach EG-WRRL sollen die Hamburger Gewässer laut ihrer bisherigen Einstufung als erheblich veränderte Wasserkörper bis 2015 ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Diesem Ziel muss in Abwägungsprozessen bei Planungen und Bauvorhaben eine hohe Priorität eingeräumt werden. Aus Naturschutzsicht gibt es jedoch Gewässer, die aus unser Sicht als „natürliche Wasserkörper“ ausgewiesen müssten mit dem Ziel, diese dann zu einem guten Zustand zu entwickeln. Die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und Kleinlebewesen muss weiter verbessert werden. Maßnahmen zum Rückhalt und zur Reinigung von z.Zt. direkt in die Bäche eingeleitetem Niederschlagswasser müssen verstärkt werden. Die Strukturvielfalt in und an den Bächen muss überall dort, wo möglich, verbessert werden, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen aufzuwerten.
Erhalt und Renaturierung der Tidelebensräume entlang der Elbe. Die für Hamburg einst typischen Ästuarlebensräume wie Tideröhricht, Hartholzaue, Moorwälder, Süßwasserwatt mit anschließenden Flachwasserbereichen bringen eine besondere Bedeutung für den Artenschutz mit. Auen sind Lebensräume mit besonders hoher Biodiversität. Sie besitzen eine Schlüsselrolle für die Vielfalt von Fischen, Amphibien und Krebsen. Aufgrund ihrer Tidenabhängigkeit sind Ästuarlebensräume nur innerhalb der Ästuare zu ersetzen. Für die verbleibenden Reste dieser Lebensräume trägt Hamburg eine besondere Verantwortung. Daher müssen sie besonders geschützt werden. Der Schutz erfordert die Wiedereinrichtung natürlicher Überschwemmungsflächen z.B. durch Deichrückverlegungen, Wiederanschluss von Nebengewässern u.ä... Damit wird gleichzeitig ein langfristig vorsorgender Hochwasserschutz betrieben. Weitere Möglichkeiten zur Rückdeichung, Gewinnung von Flachwasserzonen und Vorlandbereichen müssen auch in Hamburg untersucht und zeitnah umgesetzt werden.
Natur Erleben in der Stadt. Um den Menschen den Kontakt zur Natur zu ermöglichen, müssen Naturerlebnisräume vorhanden sein. Nur wer die Möglichkeit hat, eine Beziehung zur Natur zu entwickeln, wird Verständnis für Handlungen zugunsten der Natur und der Lebensvielfalt haben. Das Thema Biodiversität ist in der breiten Bevölkerung nach wie vor unbekannt. Um die Menschen an das Thema heranführen zu können, muss zunächst ein Bewusstsein geschaffen werden. Mitmach-Projekte wie beispielsweise die Pflege von Streuobstwiesen, eignen sich dafür gut. Sowohl schulisch, als auch außerschulisch muss die Natur- und Erlebnispädagogik stärker als bisher gefördert werden. Hamburgs Jahr als Umwelthauptstadt muss dazu genutzt werden Naturpädagogik vermehrt in die Lehrpläne aufzunehmen.
StadtNatur. Der innerstädtische Lebensraum Hamburgs bietet aufgrund seiner Strukturvielfalt auch außerhalb der Flächen, auf denen der Naturschutz Priorität hat, wichtige Lebensräume für Pflanzen, Insekten, Säugetiere (z.B. Fledermäuse) und Vögel. Deren Lebensbedürfnisse sollten deshalb auch bei der Gestaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden und Freiflächen in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten angemessen berücksichtigt werden. Dazu müssen entsprechende Informations- und Sensibilisierungsanstrengungen unternommen werden.