Geflügelpest greift bei Wasservögeln um sich
Wildgänse besonders betroffen / Hunde bei Spaziergängen besser anleinen / Tote Vögel bitte den Behörden melden, nicht dem NABU
11.01.2022 - Beim NABU Hamburg häufen sich seit Jahresbeginn Anrufe, die tote Wasservögel melden. Der Grund hierfür ist die Ausbreitung der Geflügelpest. Das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 wird umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. In den Elbmarschen werden derzeit besonders viele tote Vögel gefunden. Allein in der letzten Woche waren es mehr als 240 Kadaver, teilt der Kreis Pinneberg mit. Aber auch auf Hamburger Gebiet sind bereits Fälle bestätigt. Hier wurden zwischen dem 08.11.2021 und dem 02.01.2022 37 Vögel positiv auf das H5N1 Virus getestet. Betroffen sind zurzeit überwiegend Wildgänse, meist Weißwangengänse oder Graugänse. Eine Übertragung auf Singvögel hat es weltweit bisher kaum gegeben. Für Gartenvögel am Futterhaus besteht deshalb kein erhöhtes Risiko.
Hier können Sie tote Wildvögel melden
Kreis Pinneberg: vetamt@kreis-pinneberg.de
Hamburg: Tel. 040/ 428 37 22 00
Hinweis: In Hamburg sollten nur Funde von vielen toten Vögeln an einem Ort oder größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel gemeldet werden.
Verhaltensregeln
Zum Umgang mit der Geflügelpest gibt es ein paar Verhaltensregeln. Unter anderem sollten Spaziergänger*innen, die einen krank scheinenden oder toten Vogel finden, diesen bitte weder stören noch anfassen! Der Fund sollte aber im Kreis Pinneberg an das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises gemeldet werden. In Hamburg hat eine Telefonnummer zur Meldung eingerichtet. Die Tiere werden dann aufgesammelt und zur Untersuchung bzw. Beprobung ins Veterinäramt bzw. in Hamburg in das Institut für Hygiene und Umwelt gebracht. Eine Meldung toter Vögel beim NABU ist nicht notwendig.
Besondere Vorsicht walten lassen sollten Hundebesitzer*innen. Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramtes im Kreis Pinneberg, bittet darum, Hunde in Wassernähe und an den Deichen an der Leine zu behalten, um einen Kontakt zu sterbenden oder bereits gestorbenen Vögeln zu verhindern.
Und auch die Halter*innen von Hausgeflügel müssen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Es gelten weiterhin für Hühner, Enten und anderes Hausgeflügel Stallpflicht und Hygienemaßnahmen.
Kann sich der Mensch anstecken?
Infizierte Vögel scheiden Grippeviren mit dem Kot aus. Eine Übertragung auf den Menschen ist bis heute zum Glück vergleichsweise selten geblieben. In Afrika und Asien traten diese Fälle nur bei Menschen auf, die engstem Kontakt zu krankem Geflügel hatten. In Deutschland wurde das gefährliche Grippevirus vom Typ H5N1, der aktuell grassiert, bei Menschen bislang nicht nachgewiesen. Von der Virusvariante H5N8 gibt es weltweit noch keine Nachweise einer Übertragung auf Menschen.
Auch wenn nur die Behörden die Meldung toter Vögel entgegennehmen, um einen Überblick über die Ausbreitung der Geflügelpest zu behalten, so gibt es doch bei der Bergung der Kadaver zusätzliche Unterstützung. Im Kreis Pinneberg helfen z.B. am Elbdeich und im Elbvorland die Integrierte Station Unterelbe des Landes Schleswig-Holstein in Haseldorf, der Landesbetrieb Küstenschutz und Nationalparkverwaltung und die Schutzgebietsbetreuung des NABU beim Einsammeln der toten Tiere.
→ Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts
Weiterführende Infos
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