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Rissen-Sülldorf: Vom Bauern zum Bauherrn

BUND und NABU: Ohne Bebauungsplan droht ausufernde Bauwut in der Feldmark!

Angesichts von aktuell 55 neuen beim Bezirksamt Altona derzeit vorliegenden Bauanträgen für die Rissen-Sülldorfer Feldmark schlagen BUND und NABU Alarm: Beide Verbände fordern Politik und Bezirksamt auf, die Bauanträge umgehend zurückzustellen.

Getreideacker und Feldgehölz - Foto: Helge May

Getreideacker und Feldgehölz - Foto: Helge May

Um der Bauwut im Landschaftsschutzgebiet zukünftig einen Riegel vorzuschieben, müsse jetzt dringend der vorbereitete Bebauungsplan für die Rissen-Sülldorfer Feldmark beschlossen werden.

„Eine Bebauung der Feldmark durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu verhindern, klingt zunächst paradox. In diesem Fall dient der seit Jahren heiß diskutiere Bebauungsplan aber dem Schutz der Landschaft“, erklärt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Sein Ziel ist nämlich, die Rissen-Sülldorfer Feldmark als weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie als Naherholungsraum zu erhalten.“ Für diese Belange, die im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan festgeschrieben sind, setzen sich BUND und NABU im Rahmen des vom Bezirk Altona initiierten Runden Tisches ein.

Die Naturschutzverbände kritisieren, dass im Vorfeld und während des Runden Tisches die Landwirte nichts unversucht lassen, die Aufstellung des Bebauungsplans zu verhindern. Die Interessengemeinschaft der Landwirte „Verein zum Erhalt der Kulturlandschaft Rissen/Sülldorfer Feldmark“ rief beispielsweise die Bevölkerung auf, sich in Form einer Postkarte beim Bezirk Altona gegen die Aufstellung des Bebauungsplans auszusprechen. BUND und NABU befürchten, dass dabei nicht jedem Absender bewusst war, dass er sich mit seiner Postkarte eigentlich gegen den Schutz der Feldmark eingesetzt hat. Porschke: „Das wirkt wie Vorspiegelung falscher Tatsachen.“
Nach Informationen von BUND und NABU nutzen die Landwirte dagegen die derzeitige Situation ohne Bebauungsplan für ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen: dem Bezirksamt liegen derzeit 53 Vorbescheidsanträge nach § 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und zwei Anträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO vor, die eine massive Bebauung in der Feldmark zur Folge hätten.


Der hochwertige Natur- und Naherholungsraum der Rissen-Sülldorfer Feldmark würde mit der Realisierung der Bauanträge massiv geschädigt. Damit droht die Umwandlung der Feldmark in ein Gewerbegebiet.

Alexander Porschke,

Vorsitzender NABU Hamburg

Beantragt sein sollen u.a. gastronomische Einrichtungen, mindestens eine Biogasanlage, weitere Häuser und Wohnungen, z.B. für Betriebsleiter, große landwirtschaftliche Hallen (Bewegungshalle, überdachte Führhalle, landwirtschaftliche Maschinen- und Lagerhalle, Aktivställe, Reithalle) bis hin zu einem Mobilfunkmast. „Mit dieser Antragsflut wird deutlich, dass die Landwirte, die unter dem wohlklingenden Namen „Verein zum Erhalt der Kulturlandschaft“ auftreten, genau das Gegenteil im Sinn haben. Dabei sieht auch der Bebauungsplanentwurf durchaus Möglichkeiten der Erweiterungen vor“, ist NABU-Chef Porschke empört. „Der hochwertige Natur- und Naherholungsraum der Rissen-Sülldorfer Feldmark würde mit der Realisierung der Bauanträge massiv geschädigt. Damit droht die Umwandlung der Feldmark in ein Gewerbegebiet.“ Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg, ergänzt: „Die Folge wäre eine Zersiedelung der Feldmark sowie drastisch zunehmender Verkehr. Was das noch mit dem Erhalt der Kulturlandschaft zu tun hat, erschließt sich uns nun wirklich nicht.“

Die Verbände fordern, dass das aktuelle Baurecht daher sofort durch einen Bebauungsplan ersetzt werden muss. Nur so könne zukünftig die ausufernde Nutzung der Feldmark verhindert und ein effektiver Schutz für die Natur und die Naherholung gewährleistet werden, so BUND und NABU unisono. „Soll der Runde Tisch nicht zur Alibi-Veranstaltung werden, müssen die Politik und das Bezirksamt die Bauanträge jetzt so lange zurückstellen, bis das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist“, fordert Braasch. Andernfalls würden Tatsachen geschaffen, bevor der Naturschutz und die Bevölkerung ihre Belange im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsverfahren vorbringen können, kritisieren BUND und NABU.


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