Europa in Hamburg – FFH-Landesbericht 2018
Bericht über den Zustand der Natur
Dezember 2019 - Was haben Schierlingswasserfenchel, Fransenfledermaus, Moorfrosch und Trockene Heiden gemeinsam? Sie alle fallen unter das Schutzregime der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Diese Naturschutzrichtlinie schützt, neben vielen speziellen Tier- und Pflanzenarten, besondere Lebensräume in Europa. Für diese Schutzgüter besteht die Pflicht einen sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu erreichen und zu bewahren. Die Richtlinie geht also über den reinen Schutz einer Art oder eines Lebensraums hinaus. Es muss ein konkretes positives Ziel erreicht werden. In welchem Zustand die FFH-Arten und -Lebensraumtypen sind, wird anhand eines FFH-Monitorings untersucht und alle sechs Jahre in einem Bericht veröffentlicht und an die EU Kommission gesendet.
Für die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland sind die Bundesländer und in Hamburg die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) zuständig, die im Oktober 2019 den FFH-Landesbericht für Hamburg veröffentlicht hat. Die Bewertung folgt einem strengen Ampelschema. Es fließen jeweils vier Teilparameter in die Bewertung mit ein, wobei der schlechteste das Ergebnis bestimmt.
In welchem Zustand sind die Hamburger FFH-Lebensräume?
Auf welcher Farbe steht die Ampel in Hamburg? Für die Lebensraumtypen im Hamburger Stadtgebiet klar auf Rot! Nur zwei von 25 sind in einem günstigen Erhaltungszustand. Das sind trockene Heiden und Pfeifengraswiesen – zwei Lebensräume, die im Fokus von Naturschutzmaßnahmen stehen.
In unserer dichtbesiedelten Stadt kann nicht für jeden Lebensraumtyp ein günstiger Erhaltungszustand erreicht werden. Aber zielgerichtete Naturschutzmaßnahmen können zum Erfolg führen. So konnten bei einigen Teilparametern in den letzten sechs Jahren Verbesserungen bei einigen Lebensraumtypen erreicht werden, für ein Umspringen der Ampel auf Grün reicht es dennoch nicht. Gleichzeitig gab es aber auch Verschlechterungen, da beispielsweise notwendige Pflegemaßnahmen nicht umgesetzt wurden. Insgesamt zeigt sich innerhalb der FFH-Gebiete (besondere Schutzgebiete für bestimmte Arten und Lebensräume) ein etwas besseres Ergebnis als für das gesamte Stadtgebiet.
Erhaltungszustand der FFH-Arten
Die Ampelfarbe der FFH-Arten ist ein wenig differenzierter, aber insgesamt auch weit entfernt von überwiegend günstigen Zuständen. Im Detail heißt es, dass sieben von neun Amphibienarten in einem ungünstigen Erhaltungszustand verharren, besonders beim Moorfrosch zeigt sich ein negativer Trend. Für die wenigen nach der FFH-Richtlinie geschützten Insektenarten sieht es ebenfalls schlecht aus. Erfreulich ist, dass der Springfrosch im Hamburger Süden neu entdeckt wurde. In einem günstigen Zustand sind z.B. das Flussneunauge, der Kammmolch und das Braune Langohr. Besorgniserregend ist, dass für viele Arten die Datengrundlage nicht ausreicht, um Aussagen über die Populationen und deren Zukunftsaussichten zu machen. Dies gilt z.B. für fast alle Fledermausarten, da über Quartiere und Bestände zu wenig bekannt ist.
Was heißt das nun?
Die Anstrengungen zur Erreichung günstiger Erhaltungszustände reichen bislang nicht aus. Dort wo aber zielgerichtet Maßnahmen umgesetzt wurden, zeigen sich auch Erfolge. Die BUE hat eine Strategie für die FFH-Lebensraumtypen entwickelt, eine weitere Strategie für die FFH-Arten soll zeitnah folgen. Gleichzeitig muss sich zukünftig auch die Datengrundlage für die Arten verbessern.
Mit der Vereinbarung zu der NABU-Volksinitiative „Hamburgs Grün Erhalten“ konnte eine Verbesserung der finanziellen und personellen Situation in der Umweltbehörde erreicht werden. Das erklärte Ziel ist, in den kommenden Jahren bei 11 Lebensraumtypen (u.a. Wälder, Trockenlebensräume, Grünland und bestimmte Gewässer) einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen.