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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen des NABU Hamburg

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des NABU Hamburg. Dazu zählen z.B. Führungen, Aktionstage (Pflegeeinsätze), Vorträge und weitere Umweltbildungs-Veranstaltungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Hamburg e.V. (Stand: 1.1.2025)

Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für Veranstaltungen des NABU Hamburg im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Dazu zählen z.B. Führungen, Aktionstage (Pflegeeinsätze), Vorträge und weitere Umweltbildungs-Veranstaltungen. Für Reisen im Bereich „Reisen & Wandern“ gelten besondere, dort ausgewiesene, Buchungs- und Stornierungsbedingungen.

Ihre Anmeldung und die Bestätigung gelten rechtlich als Vertrag. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:

1. Anmeldung und Teilnahmebestätigung

1.1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Hamburg e.V., im folgenden NABU Hamburg, ist für Mitglieder und Nichtmitglieder möglich. Für Nichtmitglieder wird ein erhöhter Teilnahmepreis fällig.

1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie uns einen Vertrag an. Dieser kommt erst mit der Anmeldebestätigung von unserer Seite zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns bearbeitet. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen muss die Anmeldung durch Unterschriften der erziehungsberechtigten Personen erfolgen. Als unterschreibende Person sind Sie verantwortlich, das Einverständnis weiterer Erziehungsberechtigter einzuholen.

1.3. Für verschiedene Veranstaltungen können Anforderungen für die Teilnahme bestehen (z.B. Alter), diese gehen aus dem jeweiligen Ausschreibungstext hervor. Wir behalten uns vor, Anmeldungen von Veranstaltungs-Interessent*innen abzulehnen.

2. Informationspflichten und Leistungsänderungen
Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus den Ausschreibungstexten auf unserer Website oder in unserem Veranstaltungsprogramm, sowie den Informationen, welche Sie vor Veranstaltungsbeginn erhalten. Wir behalten uns vor, Änderungen an den Veranstaltungen vorzunehmen, sofern diese zur Durchführung der Veranstaltungen nach Vertragsschluss notwendig werden. Über Änderungen werden die Teilnehmer*innen rechtzeitig informiert.

3. Bezahlung (Teilnahmebeiträge)

3.1. Bei Veranstaltungen mit Spendenempfehlung diese bitte in Bar (und passend) mitbringen.

3.2. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen gelten die jeweils ausgewiesenen Preise sowie Zahlungs- und Stornofristen. Bei einer Absage durch die/ den Teilnehmer*in nach Ablauf der Stornierungsfrist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

3.3. Ist der Veranstaltungspreis bis zum Veranstaltungsbeginn (bzw. dem genannten Zahlungsziel) nicht vollständig bezahlt, gilt der Vertrag als aufgelöst. Wir behalten uns vor, Entschädigungen gemäß 4.2. dieser Bedingungen zu verlangen.

4. Rücktritt, Ersatzteilnehmer*innen und Umbuchung

4.1. Der*Die Teilnehmer*in hat die Möglichkeit, bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit von dieser zurückzutreten. Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der Geschäftsstelle des NABU Hamburg. Erhaltene Unterlagen sind mit dem Rücktritt zurückzugeben. Eine Nichtzahlung der Voraus-/Restzahlung gilt nicht als Rücktritt.

4.2. Rücktritt und -pauschalen
Tritt der*die Teilnehmer*in vom Vertrag zurück oder wird die Veranstaltung nicht angetreten, verlangen wir Ersatz für unsere Aufwendungen. Diese werden pauschaliert erhoben und können auf Anfrage, für die jeweilige Veranstaltung, begründet aufgelistet werden. Diese Pauschalen richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts.

4.3. Rücktritt des*der Teilnehmer*in durch Nichtantritt der Veranstaltung
Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein*e Teilnehmer*in aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, die Veranstaltung nicht antritt.

4.4. Ersatzteilnehmer*innen und Umbuchung
Bis zum Antritt kann sich jede*r Teilnehmende durch eine*n Dritte*n ersetzen lassen, sofern diese Person den jeweiligen spezifischen Anforderungen der Veranstaltung (z. B. Alter, Gesundheitsbestimmungen etc.) entspricht. Hierfür entstehen außer einer Bearbeitungsgebühr keine weiteren Kosten.

4.5. Schriftform
Die Punkte 4.1. bis 4.4. bedürfen der Textform auf analogem oder elektronischem Wege (z. B. Brief, E-Mail).

5. Rücktritt und Kündigung vom Vertrag durch den Veranstalter

5.1. Bei unseren Veranstaltungen wirken ehrenamtliche Personen mit. In Fällen, in welchen die Veranstaltung durch die*den Teilnehmer*in so gestört wird, dass andernfalls eine Fortführung der Veranstaltung nicht möglich wäre oder diese*r sich anderweitig vertragswidrig verhält, behalten wir uns vor, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Entstehen zusätzliche Kosten durch die vorzeitige Rückreise, werden diese von uns nicht übernommen.

5.2. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen, wenn die Mindest-Teilnehmendenzahl von 2/3 der ausgeschriebenen Plätze nicht erreicht wird. Wir sind verpflichtet, Teilnehmer*innen umgehend über diesen Fall zu unterrichten und Ihnen den Veranstaltungspreis zurückzuzahlen.

6. Höhere Gewalt
In Fällen von höherer Gewalt (Krankheit von Leiter*innen, Unwetter, Epidemien etc.) können sowohl die Teilnehmer*innen als auch wir vom Vertrag zurücktreten. Sowohl vor als auch nach Beginn der Veranstaltung, in jedem Fall aber nur vor deren Ende. Fälle höherer Gewalt müssen von der zurücktretenden Seite begründet werden. Es besteht allseitige Mitwirkungspflicht, um aus Fällen höherer Gewalt resultierende Schäden abzuwehren. Entstehen durch die Rückbeförderung Mehrkosten, so sind diese je hälftig durch die Vertragsparteien zu tragen. Weitere Mehrkosten müssen von den Teilnehmenden übernommen werden.

7. Haftung

7.1 Haftungsausschluss
Der NABU Hamburg haftet nur für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des NABU Hamburg, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des NABU Hamburgs, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Ebenfalls haftet der NABU Hamburg wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner*innen regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des NABU Hamburgs zählt insb., aber nicht ausschließlich, die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.

7.2. Aufsichtspflicht für Minderjährige
Bei Veranstaltungen des NABU Hamburg übernimmt dieser nicht die Aufsichtspflicht für (minderjährige) Teilnehmende. Diese ist durch die buchende Person/ Institution zu gewährleisten. Die Referent*innen/ Leiter*innen sind nur für den Inhalt der Veranstaltung verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung einer erziehungs- oder aufsichtsberechtigten Person möglich (Ausnahme sind die von uns veranstalteten Ferienpass-Veranstaltungen).

7.3. Mitbringen von Haustieren
Wir bitten auf das Mitbringen von Haustieren zu verzichten, wenn eine Veranstaltung nicht ausdrücklich die Haustiere einbezieht.

8. Gewährleistung

8.1. Mitwirkungspflicht und Abhilfe
Um bei nicht vertragsgemäßer Erbringung von Veranstaltungen Abhilfe zu erlangen, bedarf es der Mitwirkung von Seiten der Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigten). Unsere Leistungspflicht bleibt davon unberührt. Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigte) sind verpflichtet, alles Zumutbare zu leisten, um den Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Dies erstreckt sich auch auf die Pflicht, Beanstandungen unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Zunächst der jeweiligen Veranstaltungsleitung und bei Bedarf (sofern durch diese keine Abhilfe geleistet wird oder mangelndes Vertrauen besteht) der Landesgeschäftsstelle des NABU Hamburg.

8.2. Preisminderung
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung (Veranstaltung), kann der*die Teilnehmende für die Dauer des Mangels eine Minderung des Veranstaltungspreises verlangen. Eine Minderung des Preises ist nur insofern zulässig, als Teilnehmer*innen (und deren Erziehungsberechtigte) ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind und diese nicht schuldhaft unterlassen haben. Dies schließt auch die Mangelanzeige gegenüber dem NABU Hamburg ein.

8.3. Bei erheblicher Beeinträchtigung einer Veranstaltung durch einen Mangel und wird diesem innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe durch uns geleistet, sofern Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) diese von uns verlangt haben, so können diese auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Auf in Anspruch genommene Leistungen wird der entsprechende Teil des Preises geschuldet.

8.4. Schadenersatz
Bei Nichterfüllung oder bei nicht vertragsgemäßer Leistung können die Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) Schadenersatz verlangen. Hiervon bleiben Minderung und Kündigung unberührt. Schadenersatz kann nicht verlangt werden, wenn der Mangel durch die teilnehmende Person verschuldet wurde, der mängelverursachende Umstand nicht durch uns zu vertreten ist oder von Dritten verschuldet wurde, der*die nicht leistungserbringend ist.

9. Verjährung von Ansprüchen
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansprüche können in diesem Zeitraum gegenüber dem NABU Hamburg geltend gemacht werden. Hierfür ist die Schriftform empfohlen.

10. Haftung für Buchungsfehler
Im Rahmen des §651 x BGB hat der*die Vertragspartner*in Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des NABU Hamburg entstanden sind. Jedoch nur insoweit der Fehler vom NABU Hamburg zu vertreten ist.

11. Datenschutz

11.1. Im Rahmen der DSGVO werden Daten, die zu Zwecken der Buchung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen durch den NABU Hamburg erhoben werden, vertraulich und unter Einhaltung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verarbeitet und gegen Missbrauch geschützt.

11.2. Für interne und Werbezwecke wird auf Veranstaltungen Bild- (und ggf. Ton-) Material erstellt. Die Teilnehmer*innen (oder deren Erziehungsberechtigte) erhalten nach der Anmeldung ein Formular für die Bild- und Tonrechte. Auf diesem kann die Erlaubnis zur Erstellung und Verwendung von Bild- und Tonmaterial der jeweiligen Person erteilt, abgelehnt oder widerrufen werden. Eine Nichterteilung wird als Ablehnung gewertet.

Weitere Informationen zum Datenschutz unter: www.NABU-Hamburg.de/datenschutz


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Telefon 030.28 49 84-6000

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