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NABU bemängelt Fehler bei Genehmigungsverfahren in Bergedorf und fordert vom Bürgermeister die Übertragung des Bergrechts auf die Umweltbehörde

06. März 2013 - Vor dem Hintergrund der drohenden Gasförderung durch Fracking in Bergedorf hat der NABU Hamburg jetzt den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz aufgefordert, sich der ablehnenden Haltung Nordrhein-Westfalens gegenüber dieser Methode anzuschließen. Außerdem fordert der Umweltverband, das Bergrecht von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) auf die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) zu übertragen, nachdem dem die BWVI die ablehnende Stellungnahme der BSU im Genehmigungsverfahren ignoriert hat.
„Sowohl ein Gutachten des Umweltbundesamtes als auch eine Studie des Landes Nordrhein-Westfalen kommen zu dem Schluss, dass sich derzeit die Auswirkungen des Fracking-Verfahrens auf Mensch und Umwelt nicht abschließend abschätzen lassen“, betont Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg. „Wir halten es daher für unverantwortlich, dass die für Bergbau zuständige BWVI bzw. das für Hamburg zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in den Vierlanden erteilt hat. Insbesondere die Vorgehensweise der Erlaubniserteilung ist aus unserer Sicht inakzeptabel.“ Da angeblich keine Versagensgründe vorliegen würden, hätten sie die Erlaubnis erteilen müssen, so die zuständigen Stellen. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt jedoch, dass nicht allein rechtliche und formale Aspekte über Erteilung oder Versagen einer Aufsuchungsgenehmigung maßgeblich sein müssen, sondern auch politischer Wille! Dort haben das Umwelt- und Wirtschaftsministerium vereinbart, dass „der Einsatz der Fracking-Technologie derzeit und bis auf Weiteres in NRW nicht genehmigt werden kann“.
Auch in Hamburg hätte nach Ansicht des NABU die Möglichkeit bestanden, die Aufsuchungsgenehmigung zu versagen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die BSU in ihrer Stellungnahme festgestellt, dass insbesondere aus wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gründen „überwiegende öffentliche Interessen“ die beantragte Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Erlaubnisfeld Vierlande ausschließen. „Es ist mehr als unverständlich, dass diese eindeutige Einschätzung der Fachbehörde keinerlei Auswirkungen auf die Erlaubniserteilung gehabt hat“, ist der NABU-Chef empört. Die vielfach zu hörende beschwichtigende Einschätzung, es handele sich erst einmal ja nur um eine Aufsuchungserlaubnis, es dürfe ja (noch) nicht gebohrt werden, ignoriere nach Ansicht des NABU jedoch völlig die Eigendynamik des Bundesberggesetzes. Demnach dürfe die Förderung von Rohstoffen, für die bereits eine Aufsuchungsgenehmigung wie in Bergedorf erteilt wurde, nur in seltenen Ausnahmen versagt werden. Insbesondere verspätet erhobene Einwendungen seien ausgeschlossen.
„Wir fürchten, dass das überwiegend öffentliche Interesse bereits bei der Erlaubniserteilung zur Aufsuchung hätte vorgebracht werden müssen“, gibt Porschke zu Bedenken. „Jetzt wird es viel schwerer werden, es bei der Beantragung der Bewilligung für eine etwaige Bohrtätigkeit heranzuziehen.“ Die Tatsache, dass die BWVI die Einschätzung der BSU ignoriert hat, hält der NABU deshalb für einen schweren Fehler. Porschke: „Für uns hat sich die BWVI damit als zuständige Behörde für die Genehmigungserteilung in Bergbaufragen disqualifiziert.“ Der NABU hat deshalb in einem Schreiben an den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz darum gebeten, die Zuständigkeit für derartige Genehmigungen an die BSU zu übertragen und sicherzustellen, dass die Menschen in Bergedorf sowie die Kultur- und Naturlandschaft und das Grundwasser in den Vierlanden wirkungsvoll geschützt werden.
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