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NABU: Pestizidanwendung im Alten Land darf nicht unbefristet sein



13. Februar 2015 -
Obstbauern dürfen hier, aufgrund einer Sonderregelung, bislang deutlich näher als im bundesweiten Vergleich Pestizide an Gewässern ausbringen. Diese geltende Sondergenehmigung soll am 1. März 2015 durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Der NABU kritisiert, dass die neue Sondererlaubnis künftig unbefristet gelten soll. Darüber hinaus fehlt ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement.
„Insgesamt stellt der Entwurf der Verordnung aus ökologischer Sicht im Vergleich zur Vorgängerregelung durchaus eine Verbesserung dar“, stellt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg fest. „Allerdings wird auch mit der neuen Verordnung eine Schädigung der Natur im Alten Land verbleiben.“ In der neuen Verordnung sind beispielsweise konkrete Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben, die den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die angrenzenden Gewässer mindern sollen. „Leider lässt sich auch unter Anwendung der am weitest gehenden Maßnahmen der Eintrag in die Gewässer und damit die schädlichen Auswirkungen der Gifte auf Tiere und Pflanzen nicht vermeiden“, so Porschke. Deshalb sei ein verbindliches, ökologisches Gebietsmanagement mit entsprechenden Ausgleichsflächen für das gesamte Alte Land unbedingt erforderlich. Damit könnten Schädigungen von Gewässern und Organismen durch Pflanzenschutzmittel an anderer Stelle für größere Einheiten, z.B. Wasser- und Bodenverband, ausgeglichen werden.
„Hamburg und Niedersachsen haben bereits 2013 angekündigt, ein derartiges Gebietsmanagement einzuführen. Darauf warten wir noch immer“, bemängelt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. „Wir fürchten, dass die neue Verordnung jetzt erst einmal beschlossen wird, ein Gebietsmanagement durch eine Koordinationsstelle, die für alle Fragen der Risikoeinschätzung und -minderung zuständig ist, aber auf sich warten lässt. Leere Versprechungen und Ankündigungen helfen der Natur aber nicht.“ Deshalb fordert der NABU von den zuständigen Behörden, die Verordnung nur in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich ein für zehn Jahre mit den erforderlichen Finanzmitteln ausgestattetes Gebietsmanagement installiert wird.
„Völlig inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund auch, dass die neue Verordnung unbefristet verabschiedet werden soll. Damit fehlt jedes Druckmittel, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung eingehalten und bei Bedarf nachgebessert werden können“, betont NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Daher fordert der NABU Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, die neue Verordnung auf maximal zehn Jahre Dauer zu befristen oder eine eindeutige Revisionsklausel zu integrieren.
Hintergrund: Im Alten Land ist eine Sonderregelung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, da hier zahlreiche Gräben und Gewässer dicht an den Obstanbauflächen liegen. Infolge der bundesweiten Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutz wären konventioneller oder integrierter Obstbau kaum möglich. Insbesondere die Abstände zu den benachbarten Gewässern sind für den Spritzmitteleinsatz bundesweit deutlich größer vorgeschrieben als jetzt in der neuen Verordnung für das Alte Land zugelassen. Für dieses Zugeständnis sind die Obstbauern im Alten Land, aber auch die Bundesländer, nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen durchzuführen, um die Einwirkung der Pflanzenschutzmittel auf die Gewässer zu minimieren.
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