NABU und BUND klagen gegen die Autobahn A26 Ost
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Verfahren.
Wieso dürfen die Umweltverbände überhaupt klagen und wogegen wird genau geklagt? Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen zur Klage gegen die A26 Ost.
Wenn Sie weitere Fragen haben, beantworten wir sie Ihnen gern.
Warum können die Umweltverbände klagen?
Im Umwelt- und Naturschutzrecht gibt es die Besonderheit, dass anerkannte Umweltverbände Klagen vor Verwaltungsgerichten erheben können, ohne in eigenen Rechten betroffen zu sein, denn sie agieren als „Anwälte der Natur“. Diese so genannte Umweltverbandsklage hat ihre gesetzliche Grundlage u.a. im Bundesnaturschutzgesetz.
Wie ist der Ablauf des Klageverfahrens?
Die A26 Ost ist – wie grundsätzlich jede Autobahn – eine Bundesautobahn. Das zuständige Gericht ist daher das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Verfahren selbst verläuft relativ unspektakulär und basiert zunächst auf einem Schriftwechsel: Nachdem wir dem Gericht angezeigt haben, dass wir Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erheben, werden wir zunächst aufgefordert unsere Klage schriftlich zu begründen. Gleichzeitig werden die sogenannten Vorhabenträger zur Stellungnahme gebeten. Die schriftlichen Äußerungen der beiden Verfahrensgegner werden dem jeweils anderen wiederum zur Stellungnahme übermittelt. Außerdem kann das Gericht weitere Informationen bei den Verfahrensbeteiligten einholen. Nachdem sich das Gericht durch die gewechselten Schriftsätze hinreichend über den Fall informiert hat, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung in Leipzig. Während der Verhandlung werden die wesentlichen Streitpunkte besprochen, es können außerdem Sachverständige gehört werden. Je nach Komplexität kann es mehrere Verhandlungstage geben. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, dann wird das Urteil gesprochen.
Warum wird nur gegen den ersten Bauabschnitt 6a geklagt?
Die gesamte 10km lange A26 Ost ist nochmal in drei sogenannte Planungsabschnitte unterteilt. Die drei Abschnitte sind jeweils in unterschiedlichen Planungsstadien. Nur für den ersten Abschnitt ist die Planung jetzt abgeschlossen und es gibt einen Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss ist das eigentliche Objekt der Klage, denn er enthält den detaillierten Plan für die Autobahn, inklusive aller Ausgleichsmaßnahmen.
Wir kritisieren die Einteilung in kleinere Planungsabschnitt ganz grundsätzlich. Weil jeder Teilabschnitt für sich und in einem eigenen Verfahren betrachtet wird, werden die Auswirkungen des Gesamtprojektes nicht ausreichend und an keiner Stelle berücksichtigt.
Was ist der Inhalt der Klageschrift?
Wir fokussieren uns in unserer Klage vor allem auf Maßnahmen des Artenschutzes und den Klimaschutz. Wir kritisieren zum Beispiel, dass die Maßnahmen, die den Verlust der Natur ausgleichen sollen, in zu großer räumlicher Entfernung zur Baustelle stattfinden. Vereinfacht gesagt: Die verdrängten Pflanzen und Tiere finden ihr neu erdachtes Zuhause nicht.
Auch der Klimaschutz und die Emissionen des Autobahnbaus spielen eine zentrale Rolle. Aus den Planungsunterlagen lässt sich entnehmen, dass der Bau der Autobahn eine positive Wirkung auf das Klima haben soll, weil es unter anderem zu einer Verflüssigung des Verkehrs kommen soll. Wir bezweifeln diese Annahme sehr stark und stellen auch die zugrunde gelegte Verkehrsprognose in Frage, weil sie das politische Ziel einer Mobilitätswende nicht berücksichtigt.
Warum wurde nicht gegen die A26 West geklagt?
Bei der A26 West ging es nicht mehr um die Frage ob sie gebaut wird, sondern nur noch wo und wie. Wir haben damals explizit auf eine Klage verzichtet, aber außergerichtlich weitreichende Verbesserungen für die Natur erreicht.
Bis zum Jahr 2021 waren die Bundesländer in eigener Verantwortung für die Planung und Realisierung von Autobahnen zuständig. Erst seit 2021 gibt es mit der Autobahn GmbH eine bundeseinheitliche Stelle dafür. Das Land Niedersachsen hatte die A26 deshalb bis an die hamburgische Landesgrenze geplant und bereits mit dem Bau begonnen. Eine komplette Verhinderung auf Hamburger Landesgebiete wäre damit sehr unwahrscheinlich gewesen. Da der geplante Verlauf allerdings durch das Naturschutzgebiet Moorgürtel ging, wäre eine Klage mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich gewesen und es hätte umfangreichere Kompensationsmaßnahmen geben müssen. Diese Kompensation haben wir mit der damaligen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation außergerichtlich verhandelt. Was wir konkret erreicht haben: Verbesserter Lärmschutz, verbesserte Querungsmöglichkeiten unter der Autobahn sowie eine Grünbrücke als zusätzliche Querungshilfe. Darüber hinaus sind Flächen geschützt worden, die zusammen einen sogenannten Biotopkorridor bilden. So können sich Tier- und Pflanzenarten zwischen den Naturschutzgebieten an der Alten Süderelbe und dem Naturschutzgebiet Moorgürtel bewegen und Ausweichlebensräume finden.
Wie kann ich helfen, die Klage zu unterstützen?
Mit einer Spende können Sie das Klageverfahren direkt unterstützen. Spendenkonto NABU Hamburg: DE71 4306 0967 2049 5397 00 oder über das verlinkte Online-Formular.
Aber: Die Autobahn kann auch jederzeit noch auf dem politischen Weg verhindert werden. Der vermeintlich „gesetzlich festgestellte Bedarf“ resultiert aus einem Beschluss des Bundestags. Wenden Sie sich deshalb gerne an ihre*n Bundestagsabgeordnete*n.
Welche Alternative schlagen die Umweltverbände zur A26 Ost vor?
Ganz grundsätzlich muss man sagen: Zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr, brauchen wir eine größtmögliche Verlagerung von der Straße auf die Schiene. Das gilt für den Güterverkehr genau so wie für den privaten Verkehr. Gerade deshalb sollten wir keine neuen Straßen mehr bauen. Wir plädieren dafür, dass die heute schon bestehende so genannte „Haupthafenroute“ auf dem Veddeler Damm, mit einer neuen Querung über den Köhlbrand, bedarfsgerecht ausgebaut wird.
Helfen
NABU und BUND Hamburg klagen gemeinsam gegen den Bau der A26 Ost. Diese Autobahn zerstört wertvolle Natur und ist besonders klimaschädlich. Niedermoor, Kuckuck und Blaukehlchen sind in Gefahr. Helfen Sie mit einer Spende Natur und Klima zu retten. Mehr →
Mehr als 28.000 Unterschriften gegen den Bau der A26 Ost sind bei der Petition des NABU Hamburg schon zusammengekommen. Wenn es Bürgermeister Tschentscher mit dem Klimaschutz ernst meint, muss er die Autobahn beim Bundesverkehrsministerium stoppen. Mehr →