Mit Ihrem Testament Natur erhalten
Sie können auch über Ihr Leben hinaus etwas bewegen.
Die Liebe zur Natur wird oft schon in Kindertagen geweckt. Fasziniert haben wir aufgesaugt, wie aus Raupen Schmetterlinge werden, wie Amseln ihr Nest bauen, wo Eichhörnchen Nüsse verstecken und ein welches Kunstwerk ein Spinnennetz ist. Im Laufe unseres Lebens weicht die Begeisterung oft einer Resignation. Arten verschwinden, das Klima verändert sich - unsere Welt ist mittlerweile eine andere.
Der Wille die Welt zu verändern, unsere Natur zu schützen, treibt uns ständig an. Sie können den NABU Hamburg mit Ihrem Testament wirkungsvoll unterstützen.
Ein Testament für den NABU Hamburg ermöglicht:
- große Flächenkäufe (z.B. in unseren Projektgebieten in der Elbtalaue) und damit der Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten,
- eine kontinuierliche Finanzierung unserer Mitarbeitenden und damit Sicherung der fachlichen Qualität,
- größere Unabhängigkeit von externer Förderung und damit mehr Gestaltungsfreiheit,
- spezielle Naturschutzprojekte zu unterstützen und damit Ihr Herzensanliegen umzusetzen.
- Erbteil der Kinder soll unterschiedlich ausfallen,
- Ehegatte soll wirtschaftlich besser versorgt sein,
- Erbschaft wird mit einer Auflage belastet (Rentenzahlung an die Großmutter, Anweisung zur Grabpflege o.ä.),
- Zuwendung eines Vermächtnisses (Schwiegersohn erhält Münzsammlung, Geldzuwendung an den NABU Hamburg, Kirche, Altenheim o.ä.).
- Daniela soll die Münzsammlung erhalten,
- Wolfgang die Barockkommode,
- unsere Haushälterin, Frau Agnes Schmitt, das Auto,
- der Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hamburg e.V. unser Grundstück in der Elbtalaue, sowie einen Betrag von 20.000,- Euro,
- 5.000,- Euro gehen an die NABU-Umweltstiftung Hamburg,
- weitere 5.000,- Euro soll die NABU-Stadtteilgruppe Eimsbüttel in Hamburg erhalten.
Persönliches Gespräch
Wir stehen jederzeit für ein vertrauliches und unverbindliches Gespräch über Ihren Nachlass zur Verfügung. Wir klären gemeinsam mit Ihnen erste Gedanken, konkrete Fragestellungen oder allgemeine Informationen zum Erbrecht. Ganz nach Ihren Bedürfnissen.Kontakt:
Tobias Hinsch, Geschäftsführer, Tel.: 040 - 697089 22, hinsch@NABU-Hamburg.de
Peter C. Mohr, Jurist und ehemaliges Vorstandsmitglied, mohr@NABU-Hamburg.de
Maria Bonkwald, ehemaliges Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin, bonkwald@NABU-Hamburg.de
Dr. Peter C. Mohr, Jurist und ehemaliges Vorstandsmitglied:
"Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen können wir dazu beitragen, Testamente so klar wie möglich und wirksam zu formulieren aber auch Empfehlungen zu geben, was alles zu bedenken ist, worüber man nicht nachdenkt. Wenn es geboten erscheint, raten wir auch dazu, einen Notar beizuziehen."
Maria Bonkwald, ehemaliges Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin:
"Ob Grabpflege, Haushaltsauflösung oder die Erfüllung der Pflichtteile, wir kümmern uns verantwortungsvoll um Ihr Erbe. Alle, die über ein Erbe oder Vermächtnis an den NABU Hamburg, die Natur dauerhaft schützen wollen, bekommen einen besonderen Platz in unseren Herzen und auf unserem Spendenbaum in der Landesgeschäftsstelle."
Tobias Hinsch, Geschäftsführer:
"Viele Menschen möchten über Ihr Leben hinaus die Welt zum Besseren verändern. Über ein Erbe oder Vermächtnis an den NABU Hamburg können Sie die Natur in unserer Stadt und in unseren Projektgebieten in der Elbtalaue wirkungsvoll schützen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille da ankommt, wo Sie helfen wollen."
Gerne schicken wir Ihnen unsere kostenlose Informationsmappe zu. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Wer erbt, wenn kein Testament verfasst wurde?
Wer kein Testament verfasst, wird nach gesetzlicher Erbfolge von seinen Verwandten und von seinem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner in Erbengemeinschaft beerbt. In erster Linie werden Sie danach von Kindern oder Enkelkindern beerbt. Der nähere Verwandte schließt den entfernteren aus. Haben Sie keine Abkömmlinge, so erben Ihre Eltern oder, wenn diese verstorben sind, deren Nachkommen, das sind Ihre Geschwister oder deren Kinder (Ihre Nichten und Neffen).
Der überlebende Ehegatte erbt bei gesetzlichem Güterstand die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte erhalten Kinder oder Enkelkinder. Wenn Sie keine Kinder haben, erhält der überlebende Ehegatte nicht alles, sondern nur dreiviertel des Nachlasses, das restliche Viertel geht an Ihre Eltern, ersatzweise an Ihre Geschwister oder Neffen und Nichten. Zum gesetzlichen Erbteil erhält der überlebende Ehegatte den Hausrat.
Andere Regeln gelten, wenn in Ihrer Ehe Gütertrennung oder Gütergemeinschaft anstelle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft vereinbart sind.
Besteht eine eingetragene Lebenspartnerschaft so tritt das neue Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Es besagt, dass der überlebende Partner neben Verwandten der 1. Ordnung ein Viertel und neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben den Großeltern die Hälfte erbt. Weitere Einzelheiten sind im Gesetz verankert.
Gibt es zum Zeitpunkt des Ablebens weder einen Verwandten noch einen Ehegatten oder Lebenspartner, so ist letzter gesetzlicher Erbe der Staat.
Wann muss ein Testament gemacht werden?
Immer dann, wenn eine Abweichung vom gesetzlichen Erbrecht gewünscht ist, muss ein Testament gemacht werden.
Beispiele hierfür sind:
Was ist ein Vermächtnis?
Neben den Erben gibt es auch noch die Vermächtnisnehmer. Ihnen können im Testament Einzelgegenstände wie Ölgemälde oder Münzsammlungen oder festgelegte Geldbeträge vermacht werden. Die Erben sind für die Erfüllung der Vermächtnisse zuständig. Sollten Sie den NABU Hamburg in Ihrem Testament mitberücksichtigen wollen, müsste dies unter dem Begriff der Vermächtnisse aufgeführt werden.
Was ist ein eigenhändiges Testament und wann macht es Sinn?
Ein eigenhändiges Testament hat den Vorteil, dass es beliebig oft den jeweiligen Verhältnissen angepasst und neu verfasst werden kann, ohne dass dabei Kosten entstehen. Es gilt immer das zuletzt geschriebene Testament, weshalb es wichtig ist grundsätzlich das Datum und auch den Ort zu nennen. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich ge- und unterschrieben sein. Der Aufbewahrungsort sollte einer Person Ihres absoluten Vertrauens mitgeteilt oder gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Was ist ein notarielles Testament und wann macht es Sinn?
Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass Form und Darstellung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Es kann einen Erbschein ersparen. Der Notar wird Sie in sämtlichen erbschaftsrechtlichen und auch den entsprechenden steuerrechtlichen Fragen beraten, das Testament nach Ihren Wünschen entwerfen, beurkunden und auf Wunsch für eine amtliche Verwahrung sorgen. Die Notargebühren richten sich nach dem von Ihnen angegebenen Reinvermögenswert. Überlegen Sie vorher gut, wie das Testament lauten soll, denn jede Änderung kostet Geld. Ein Viertel der Notariatsgebühren ist für eine amtliche Verwahrung zusätzlich zu entrichten.
Hat ein Testament Auswirkungen auf den Pflichtteil?
Auf den so genannten Pflichtteil haben Ihre Abkömmlinge auf jeden Fall einen Anspruch, wie auch immer das Testament lautet. Er beträgt allerdings nur die Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils.
Jedoch in bestimmten Fällen können Sie einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, z. B., wenn dieser Abkömmling Ihnen, Ihrem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling nach dem Leben trachtet. Es gibt auch noch weitere Gründe, die eine Enterbung rechtfertigen.
Beispiel für ein Testament
Unser Testament
Wir, die Eheleute Dietrich und Ines Meyer, setzen uns gegenseitig zu Erben ein. Erben des Letztversterbenden von uns sind unsere Neffen und Nichten. Wolfgang und Daniela als die Verwandten des Ehemannes zum einen, und Jutta, Peter und Ingrid als die Verwandten der Ehefrau zum anderen, sollen dann jeweils die Hälfte des Nachlasses erhalten.
Nach unser beider Ableben ordnen wir folgende Vermächtnisse an:
Der überlebende Ehegatte ist frei, über das ererbte und sein eigenes Vermögen zu Lebzeiten und von Todes wegen frei zu verfügen.
Hamburg, den 26. April 2023
Ines Meyer Dietrich Meyer
Weitere Informationen
Sichern Sie durch eine Patenschaft den großen Naturschatz der Elbtalaue langfristig und profitieren Sie von den Vorteilen einer Patenschaft: Exklusive Informationen und Kontakte zu unseren Projektgebieten in der Elbtalaue. Mehr →
Die NABU-Umweltstiftung Hamburg fördert ausschließlich die Arbeit des Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hamburg e.V. Mehr →
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Natur- und Artenschutzprojekte des NABU Hamburg. Sie haben auch die Möglichkeit, den NABU in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Mehr →