Schenefelder Kirchturmpolitik
Schenefelder Kirchturmpolitik
Zwischenüberschrift
Von Schenefelder Seite gibt es Pläne, Teile der Feldmark in ein Gewerbegebiet zu verwandeln und damit eine wichtige Grünachse zu zerstören. Auch in Hamburg ist der Landschaftsschutz umstritten.
Dieses Ansinnen bedroht die Osdorfer Feldmark. 30 Meter entfernt vom Hamburger Düpenauabschnitt würde ein Gewerbegebiet entstehen. Außerdem wäre die Grünachse verloren, welche die Osdorfer Feldmark mit den Feldmarken in Sülldorf und Rissen verbindet. Seit Jahrzehnten hat die Hamburger Stadtplanung diese Grünachse gewahrt.
Mehrere Schleswig-Holsteinische Landespolitiker von CDU und SPD unterstützen die Teil-Aufhebung des Landschaftsschutzes. Wir haben sofort nach Bekanntwerden dieser Pläne die Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Altona informiert. Das Bezirksamt und die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) versuchen, in den zuständigen länderübergreifenden Gremien ihren Einfluss für den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes geltend zu machen. Auch in Schenefeld sind die Pläne der Gemeindevertretung umstritten. Vor Ort regt sich seit einiger Zeit öffentlicher Protest von Bürgern und Bürgerinnen und Umweltgruppen gegen dieses Vorhaben. Unsere NABU-Gruppe unterstützt diesen Protest nach besten Kräften. Noch ist nichts entschieden!
Am 3.April 2010 meldet das Schenefelder Tageblatt:
„Bürgermeisterin Christiane Küchenhof (SPD) wurde am Montag in der Pinneberger Kreisverwaltung vorstellig. Doch es half alles nichts. Die Untere Naturschutzbehörde spielt bei der Auflösung des Landschaftsschutzgebietes 06 zugunsten eines Gewerbeparks nicht mit. 'So, wie wir uns das vorgestellt haben, wird es nichts', räumt die Schenefelder Verwaltungschefin auf Nachfrage ein. 'Die Untere Naturschutzbehörde hat mir signalisiert, dass sie den Plänen nicht zustimmen wird.'
Das hindert die Stadtverwaltung nicht, unbeeindruckt von der Aussage der Naturschutzfachleute, an ihrem Vorhaben festzuhalten.
„Mit dem Nein aus der Kreisverwaltung will sich die Bürgermeisterin nicht zufrieden geben. 'Wir prüfen jetzt, welche Wege noch gegangen werden können. Die Hoffnung geben wir nicht auf.' Hinter ihr stehen die Parteien. Bisher sprach sich eine Mehrheit aller Fraktionen für die Auflösung des Landschaftschutzgebietes 06 aus. Wie es in Sachen Gewerbepark nach dieser Niederlage weitergehen soll, wird am Donnerstag, 22. April, thematisiert. Dann tagt der Stadtentwicklungsausschuss und wird sich unter anderem mit dem Veto der Unteren Naturschutzbehörde befassen.“
Der Stadtenwicklungsausschuss behandelt in der Sitzung am 22. April 2010 eine Beschlussvorlage der Bürgermeisterin. Sie empfiehlt darin, vorbehaltlich des Eingangs eines Rechtsgutachtens, gegen die Entscheidung der Pinneberger Kreisbehörde Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Hoffentlich sind die Ausschussmitglieder jetzt einsichtiger als ihre Bürgermeisterin. Die Entscheidung der Pinneberger Naturschutzfachleute ist sehr erfreulich. Aber noch ist die Sache nicht ausgestanden. Weiterer öffentlicher Protest ist erforderlich, um die Schenefelder Stadtpolitiker von ihrer falschen Idee abzubringen.
Wir zitieren aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt der Schenefelder Ratsversammlung
vom 4. Mai 2010: ".. zu 6 Antrag auf Entlassung aus dem LSG 06, hier: Weiteres Vorgehen:
Herr Leimert [der örtliche Stadtplaner der Stadtverwaltung - Anmerkung des Verfassers] stellt zum Anfang eine Übersicht der umgewandelten Flächen seit Aufstellung des Flächennutzungsplanes 1978 vor. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mehr Bauflächen in Grünflächen bzw. Waldgebiete umgewandelt wurden als Grünflächen oder Waldgebiete in Bauflächen. Somit wird von der Verwaltung der Vorwurf auf rücksichtslose Vernichtung von Grünflächen zurückgewiesen. Auch die Größe der Landschaftsschutzgebiete wurde um ca. 25% ausgedehnt.
Zum aktuellen Antrag auf Entlassung aus dem LSG weist Herr Leimert darauf hin, dass die Fläche ca. 10 ha beträgt, wovon für ca. 7 ha Ersatzfläche geschaffen würde und somit lediglich 3 ha verloren würden. Herr Leimert verweist auf die Beratungen in den letzten Sitzungen und schlägt vor, den Antrag zurückzuziehen und über dieses Gebiet bei der anstehenden Neufassung des Flächennutzungsplanes zu beraten.
Herr Böhrens stellt die Gesprächsbereitschaft der Spielvereinigung Blau-Weiß 96 dar.
Von Frau Küchenhof [die Bürgermeisterin der Stadt Schenefeld - Anmerkung des Verfassers] wird mitgeteilt, dass die Arbeitsgruppe Sportstättenbedarfsplanung sich wieder treffen wird um die weitere Planung vorzunehmen.
Beschluss: Der Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet 06 wird zurückgezogen um diese Angelegenheit bei der anstehenden Neufassung des Flächennutzungsplanes mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig …“
Es zeigt Wirkung, das Engagement wachsamer Bürger und Bürgerinnen in Schenefeld - im Bündnis auch mit NABU-Mitgliedern unserer Gruppe. Vor allem Leserbriefe in der lokalen Presse erwiesen sich als wichtiges Instrument zur Stärkung behördlichen Sachverstandes im Kreis Pinneberg. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) und juristische Fachgutachten verhinderten zunächst das Umwandlungsvorhaben der Stadt Schenefeld.
Aber Bürgermeisterin und Stadtverwaltung wollen sich nicht geschlagen geben! Mit der bevorstehenden „Neufassung des Flächennutzungsplanes“ soll über „dieses Verfahren“ erneut beraten werden. Druck und Einflussnahme von Grundbesitzern und Bauspekulanten auf die Schenefelder Kommunalpolitik scheinen groß zu sein. Sonst ist nicht zu verstehen, warum Bürgermeisterin, Stadtplaner und die Mitglieder des Stadtrates derart verbissen gegen Fachverstand, Rechtslage und Bürgerwillen an arbeiten.
Die Sicherung der Landschaftsschutzflächen bleibt auf der Tagesordnung, Wachsamkeit ist geboten. In diesem Sinne formiert sich ein breites Bündnis Schenefelder Bürger und Bürgerinnen für den Natur- und Landschaftsschutz. Mitglieder der Schenefelder NABU-Gruppe sind dabei. Auch unsere NABU-Gruppe unterstützt dieses Bündnis.
Das Landschaftsschutzgebiet Osdorfer Feldmark wird vielfältig beansprucht. Es hat einen unschätzbaren Freizeit-, Naherholungs- und Naturerlebniswert für die Bewohner und Bewohnerinnen der sie umgebenden Wohnquartiere. Mehr →