Bebauungsplan
Die Osdorfer Feldmark muss dauerhaft als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden: Naturschutz durch einen neuen Bebauungsplan?
Der Großteil der Hamburger Feldmark liegt im Geltungsbereich eines alten Baustufenplans von 1938 (!), den der Hamburger Senat 1955 bestätigte. Neuere Bebauungspläne aus den 1960-er und 1970-er Jahren gelten für einige Randbereiche im Südosten der Feldmark (Botterbarg, Osdorfer Landstraße, Rugenfeld bis hoch zum Grönenweg). Auch diese Pläne sind nicht mehr zeitgemäß.
Zurzeit beruht der Landschaftsschutz in der Feldmark auf der „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Osdorf“ vom 13. April 1971. Diese Verordnung ihrerseits stützt sich auf das Hamburgische Naturschutzgesetz.
Aufmerksamen Beobachtern und Beobachterinnen wird jedoch nicht entgangen sein, wie die Feldmark sich in den letzten Jahren gewandelt hat. So entstand ein Obst- und Gemüseladen, ein Wohnhaus wurde gebaut. Ein Polopferdegestüt mit riesigem Trainingsareal wurde zugelassen, Pferdeställe wurden errichtet. Ohne Genehmigung wurde eine Reitbahn angelegt. Die Landwirtschaft stellte sich von der Vieh- auf die Pferdehaltung um. All diese Nutzungen beeinträchtigen oder zerstören weitere Flächen des Landschaftsschutzgebietes. Dies geschah trotz der bestehenden Verordnung zum Landschaftsschutz – vor allem mangels behördlicher Kontrollen!
Ein neuer Bebauungsplan (B-Plan) kann und muss diesem schleichenden Erosionsprozess einen Riegel vorschieben. Die Bezirksversammlung Altona – genauer: der Hauptausschuss - hat die Abteilung Landschaftsplanung im Bezirksamt im Dezember 2011 beauftragt, die Planungsgrundlagen für einen neuen Bebauungsplan zu erarbeiten.
„Es ist erklärter politischer Wille, dieses Gebiet dauerhaft planungsrechtlich zu sichern.“ (aus: Beschluss im Hauptausschuss am 9.12.2010 – Drucksachen-Nr. XVIII-2675)
Diesen Planungsprozess hat die NABU-Gruppe seither begleitet. Es ist eines unserer Kernanliegen, gute Rahmenbedingungen für Natur und Naturschutz in der Osdorfer Feldmark durchzusetzen. Vogel und Regenwurm, Fisch, Frosch und Insekt, Baum und Blume, Kraut und Busch können wir nicht schützen, wenn ihnen der Lebensraum entzogen wird. Weitere Bauten und Nutzungen, die sich ökologisch nicht einfügen, vereiteln jeden Naturschutz.
Im Rahmen der Entwicklung des B-Planentwurfes für die Osdorfer Feldmark (Amtsbezeichnung: „Bebaungsplanentwurf Osdorf 47/ Iserbrook 25/ Lurup 64“) haben wir uns an der öffentlichen Diskussion beteiligt. An der nach dem Bundesbaugesetz vorgeschriebenen Anhörung der „Träger öffentlicher Belange“ (TÖB) wird in Hamburg auch die „Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände“ beteiligt. Unsere Gruppe hat die Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf für die Arbeitsgemeinschaft im Juli 2011 erarbeitet. An der sich anschließenden Besprechung der Stellungnahmen aller TÖB’s im Bezirksamt vertraten wir die AG der Naturschutzverbände im sogenannten „Arbeitskreis 1“. Wie vorab in Einschätzung der politischen Lage erwartet, mussten wir realistischer Weise feststellen, dass 90 % der aus Naturschutzsicht wichtigen Forderungen zugunsten von Landwirtschaftsbelangen und Polosportinteressen abgelehnt wurden. Von der Unsinnigkeit, noch viel weitergehender Forderungen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu Lasten von Natur- und Landschaftsschutz, war am 19.12. 2012 dann sogar die Mehrheit der Mitglieder des Planungsauschusses überzeugt. In einem Beschluss wurde vor allem das Festhalten an den geplanten Baugrenzen der Höfe verbindlich für das weitere Verwaltungshandeln festgelegt.
Es bleibt abzuwarten, welche Fassung der Planentwurf im Verlauf der weiteren Verhandlungen zwischen Bezirksamt und BWVI annehmen wird.
Aber schon jetzt müssen wir leider feststellen, dass er die endgültige Vernichtung der Kiebitzpopulation im LSG festschreiben wird, sollte der Plan in der aktuellen Fassung verabschiedet werden. Deren Habitate würden damit endgültig dem Polosport geopfert. Der B-Plan wird deshalb höchstwahrscheinlich einen nicht unerheblichen Beitrag zum Fortschreiten des Artensterbens in unserem Lande darstellen.
Trotzdem werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auch weiterhin versuchen, noch Schlimmeres zu verhindern.
Aktuell vermag niemand zu sagen, wann der B-Plan endgültig beschlossen sein wird.