Bündnis für den Erhalt der Feldmark
Die Feldmark ist das größte Naherholungsgebiet im Hamburger Westen und umfasst Gebiete von Sülldorf und Rissen. Für ihren Erhalt als weitgehend unbebauter und landwirtschaftlich geprägter Landschaftsraum wurde das Bündnis für den Erhalt der Feldmark als Reaktion auf den Bebauungsplan der Sülldorfer Feldmark gegründet. Dieser sieht die Errichtung von Windkrafträdern mit einer Höhe von bis zu 250 Metern vor. Das Bündnis umfasst:
- BI NaturErleben Klövensteen
- Naturschutzbund (NABU) – Gruppe Hamburg-West
- Naturschutzbund (NABU) – Gruppe Wedel
- Bezirksjägergruppe Hamburg-Altona im Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg
- BI Klövensteensollleben
- Klövensteenreiter e.V.
- Grüne Brünschen e.V.
- Gesellschaft für ökologische Planung e.V.
- Zukunftsforum Altona e.V.
- Zukunftsforum Rissen e.V
- Bürgerverein Sülldorf Iserbrook e.V.
- Blankeneser Bürger-Verein e.V.
- Borner Runde (Bürgerbeteiligungsgremium Osdorfer Born)
- Bürger- und Heimatverein Nienstedten e.V.
- Landwirte der Rissen-Sülldorfer Feldmark
Mit dem Regionalpark Wedeler Au, der die Feldmark umfasst, hat die gemeinsame Landesplanung der Metropolregion Hamburg sich deutlich für die Weiterentwicklung der Naherholungs-Infrastruktur sowie für die Aufwertung der öffentlichen Räume ausgesprochen.
Landschafts- und Artenschutz
Die Feldmark ist von überörtlicher Bedeutung für den Schutz des Grundwassers, des Bodens und die Klima- und Lufthygiene. Sie hat nicht nur eine wichtige Funktion für die landschaftsbezogene Erholung seiner Besucher*innen, sondern auch für den Biotop- und Artenschutz. Der störungsfreie Kern der Feldmark gilt als Rückzugsort für viele Tierarten. Dazu gehören:
- Rotmilan*
- Rohrweihe*
- Seeadler*
- Uhu (nistet im nördl. Klövensteen)
- Kranich
- Weißstorch
- Kiebitz
- Wachtelkönig*
- Fledermäuse (verschiedene Arten lt. Artenkataster)
(* Quelle: ornitho.de, observation.org und NABU Naturgucker)
Die Feldmark - Ein Landschaftsschutzgebiet
Nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetze sind Landschaftsschutzgebiete Gebiete, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft
- "zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung"
erforderlich ist. Alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, sind rechtswidrig. Seit 2023 erlaubt § 26 Absatz 3 des WindBG aber den Bau von Windkraftanlagen in solchen Gebieten, was die Schutzziele konterkariert. Damit sind auch die Bemühungen zum Erhalt und Wiederansiedlung vieler, z.T. seltener Tierarten sowie auch der unverzichtbare Lebens-Rückzugs- und Äsungsraum vieler Wildtierarten in Gefahr.
Geplant: Windkraftanlagen
Das WindBG sieht vor, dass 0,5% von Hamburgs Flächen als Windvorranggebiet genutzt werden soll. Dies entspricht einer Fläche von 378 Hektar. 19 Flächen in Hamburg, die eine Gesamtfläche von 765 Hektar ausmachen, befinden sich im Prüfverfahren. 9 dieser Flächen betreffen das Landschaftsschutzgesetz (LSG). Insofern soll hier eine Änderung des Flächennutzungsplans, des Landschaftsprogramms und des Bebauungsplans stattfinden. Der Auswahlprozess läuft - und Investoren bieten Grundbesitzern bereits erste Verträge an.
Unter diesen Flächen ist auch die Feldmark mit einer Fläche von 75 Hektar an Potenzial für Windkrafträder. Hier sollen bis zu 8 Windkrafträder entstehen, wobei alle öffentlichen Wege in einem Abstand von bis zu 500 Metern an der Potenzialfläche vorbei führen. Die Potenzialfläche umfasst auch die Wedeler Au und somit zahlreiche Stillgewässer und Grabenstrukturen, die nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind sowie auch Auenentwicklungsbereiche, für die ein dementsprechender Pflege- und Entwicklungsbereich existiert. Zudem gehört die Potenzialfläche fast vollständig zum Biotopverbund und ist somit von zahlreichen vollständig geschützten Biotopen durchzogen. Außerdem gehören Waldgebiete zu der Potenzialfläche, bei denen laut Kriterien der FHH-Gebiete in Hamburg ein Abstand von 100 Metern gehalten werden soll. Der Abstand der Potenzialfläche zu dem von der Behörde definierten "ruhigen Gebiet", das keinen Verkehrs-, Industrie-, und Gewerbe- oder Freizeitlärm aufweist, beträgt des Weiteren nur ungefähr 300 Meter. Der Bebauungsplan führt auch in einem Abstand von 150 bis 300 Metern zum westlich liegenden Schnaakenmoor.
Doch die Gefährdung eines wichtigen Landschaftsschutzgebietes kann auch umgangen werden, denn die Ziele des WindBG lassen sich auch ohne eine Inanspruchnahme der Feldmark erreichen. Die bereits genutzten Flächen für Windkraftanlagen in Hamburg, die bereits 576 Hektar betragen, können mit einem leicht vergrößerten Zuschnitt weiter ausgebaut werden. Am Hafen und in Gewerbegebieten kann so eine zusätzliche Fläche von bis zu 20 Hektar für den Bau von Windkraftanlagen genutzt werden. Zu diesen Gebieten gehören:
- Georgswerder
- Ochsenwerder
- Curslack Nord
- Altengamme Nord
- Neuland
- Francop
Um sich der Aktion gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Feldmark anzuschließen, kann folgende Petition unterstützt werden:
https://www.change.org/p/klimaschutz-ja-aber-nicht-so-keine-windr%C3%A4der-in-hamburger-landschaftsschutzgebieten
Für den Erhalt der Feldmark
Unten finden Sie zum Download die Gemeinsame Stellungnahme zum Prüfgebiet Rissen Sülldorfer Feldmark im Rahmen der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans F02/23 und Landschaftsprogramms L02/23 zur Ausweisung von Windenergiegebieten im Sinne des WindBG von der GOEP (Gesellschaft für Ökologische Planung) und NaturErleben Klövensteen sowie eine Präsentation mit kompakten Informationen und anschaulichen Grafiken und Bildern der Feldmark zum ihrem Erhalt jeweils als PDF-Datei.
