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Verbandsklagerecht retten!

Wer vertritt die Rechte der Natur?

Mit großer Sorge verfolgen wir die anhaltende Forderung der CDU/CSU, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Diese Pläne gefährden nicht nur den Umweltschutz, sondern widersprechen auch wirtschaftlicher Vernunft.

Ausnahme im Klagerecht: Verbände wie der NABU können auch dann klagen, wenn Ihre eigenen Rechte nicht verletzt wurden. Foto: Klemens Karkow

Ausnahme im Klagerecht: Verbände wie der NABU können auch dann klagen, wenn Ihre eigenen Rechte nicht verletzt wurden. Foto: Klemens Karkow

Für den NABU ist der Erhalt des Verbandsklagerechts essenziell: Es ist ein entscheidendes Instrument zum Schutz von Natur und Klima – und das mit Weitblick für unsere wirtschaftliche Zukunft.

Achtung, liebe CDU: Natur ist nicht nur ein Kostenfaktor – sie ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor! Die Europäische Zentralbank beziffert die Biodiversitätsrisiken auf die Hälfte des globalen BIP. Das Weltwirtschaftsforum warnt: Die Gefährdung von Lebensräumen wird innerhalb von 10 Jahren zu den Top 3 Wirtschaftsrisiken zählen. Namhafte Finanzakteure wie Munich Re und KPMG beschäftigen sich bereits intensiv mit den ökonomischen Risiken des Naturverlusts. Umweltschutz ist Wirtschaftsschutz!

Das Verbandsklagerecht ist keine Behinderung, sondern eine wichtige zivilgesellschaftliche Kontrollinstanz. Es ermöglicht Umweltverbänden, im Namen der Natur rechtliche Schritte zu unternehmen – und das nur in gut begründeten Ausnahmefällen. So reichte der NABU Hamburg zuletzt im Jahr 2012 Klage gegen die Elbvertiefung ein und erst 2024 erneut – diesmal gegen den Bau der A26-Ost. Die vor über 20 Jahre geplante A 26 Ost ist aus Sicht des Verbands völlig veraltet, mittlerweile überflüssig und zudem überteuert. Vor allem zerstört das Infrastrukturvorhaben aber ökonomisch wie ökologisch wertvolle Restmoorflächen.

Kritiker*innen des Verbandsklagerechts bemängeln, dass Klagen zu erheblichen Planungsverzögerungen führen. Doch bei Projekten mit extrem langen Verzögerungen, wie dem Bau des Berliner Flughafens BER, Stuttgart 21, der A 20 und anderen Beispielen waren Umweltverbände nicht die Ursache jahrelanger Zeitvergeudung. Nachweislich sind die Gründe in fehlenden Haushaltsmitteln, komplexen bürokratischen Strukturen, unzureichender Digitalisierung, Personalmangel in den zuständigen Behörden und teils unklaren gesetzlichen Vorgaben zu finden. Oft fungieren also Umweltverbände als Sündenböcke für Probleme, die anderswo entstanden sind.


Schreibt eurem lokalen Hamburger Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß von der CDU, der derzeit den Koalitionsvertrag mitverhandelt, eine Mail: christoph.ploss@bundestag.de

Verbandsklagerecht retten!

Weitere Gründe für das Bestehen des Verbandsklagerechts

1. Effektive Rechtsanwendung und Kontrolle
Das Verbandsklagerecht ist ein Kontrollinstrument, das eine effektive Rechtsanwendung gewährleistet und Vollzugsdefizite verringert. Gerade bei komplexen und unter zeitlichem Druck durchgeführten Planungsverfahren ist dies von zentraler Bedeutung.
Die hohe Erfolgsquote spricht für sich: Laut Daten der letzten Jahre sind mehr als 50% aller Umweltverbandsklagen erfolgreich (Durchschnitt aller verwaltungsrechtlichen Verfahren liegt bei ca. 12%). Eine Einschränkung würde zu massiver Rechts- und Planungsunsicherheit für Infrastrukturvorhaben führen.

2. Ausgleich gesellschaftlicher Interessen
Das Verbandsklagerecht korrigiert die ansonsten vorherrschende Asymmetrie zwischen Rechtsschutz individueller Interessen und Umweltschutz. Es ist die Aufgabe anerkannter Umweltorganisationen, damit aktiv das Interesse der Allgemeinheit zu vertreten.
Die Einschränkung würde die zivilgesellschaftliche Rolle von Umweltorganisationen als Stimme des Gemeinwohls massiv beschneiden.

3. Internationaler Rechtsrahmen
Das Recht von anerkannten Umweltorganisationen, im Namen des öffentlichen Interesses gegen Maßnahmen zu klagen, ist auf globaler Ebene durch die Aarhus-Konvention verankert. Deutschland sowie die Europäische Union sind verpflichtet, dieses Recht umzusetzen. Eine Einschränkung würde gegen geltendes EU-Recht und die Aarhus-Konvention verstoßen.


Mailvorlage als Download

69 KB - Mailvorlage an Christoph Ploß
0.4 MB - Hintergrundpapier Ökonomie der Ökologie NABU Hamburg

ansprechpartner

Malte Siegert
Malte Siegert
1. Vorsitzender siegert@NABU-Hamburg.de (040) 697089-15

Adresse & Kontakt

NABU Hamburg
Klaus-Groth-Str. 21
20535 Hamburg

Telefon 040.69 70 89-0 | Fax - 19
info@NABU-Hamburg.de

Fragen zu Natur und Umwelt?
Telefon 030.28 49 84-6000

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