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Mitglied werdenUmweltverbände weiterhin zu ernsthaftem Dialog bereit
Umweltverbände erläutern die Bedeutung des Urteils
Hamburg, 10. Februar 2017 - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung erklären die Verbände BUND, NABU und WWF heute: „Dieses Urteil ist ein Erfolg und bedeutsam für die notwendige Beachtung der deutschen und europäischen Naturschutzvorschriften auch bei großen Infrastrukturplanungen. Das frühere „Wegwägen“ von Naturschutzbelangen führt nach heutiger Rechtslage zum Scheitern von Planungen. Dem Naturschutzrecht wurde durch dieses Urteil Respekt verschafft.
Die Formulierung „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ wird in Verwaltungsgerichtsverfahren in einer breiten Palette von Fällen angewandt. Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kommt in der Praxis im Grunde nicht vor. Wir halten es deshalb für waghalsig zu suggerieren, die Elbvertiefung sei nunmehr ein Selbstläufer. Die Planungsbehörden der Stadt Hamburg stehen vielmehr vor der fachlich äußerst anspruchsvollen Aufgabe, korrekte Ausgleichsmaßnahmen zu finden und einzuplanen. Wenn dies so einfach wäre, hätte die Stadt Hamburg gar nicht erst zum Etikettenschwindel greifen müssen. Es gibt zwar eine ganze Reihe möglicher Maßnahmen, aber für die meisten gilt, dass sie zur Verbesserung des Erhaltungszustands des Schierlingswasserfenchels sowieso nötig sind. Außerdem sollte nicht übersehen werden, dass auch andere Schutzgüter als der Schierlingswasserfenchel nicht richtig behandelt worden sind. Um diese Probleme zu lösen, wird es auf eine gute Kooperation mit den Nachbarländern ankommen.
Das Urteil beinhaltete auch Elemente, die für die UV enttäuschend sind. So hat das Gericht die Prognose der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zu Umweltauswirkungen rechtlich nicht beanstandet. Aus unserer Sicht unterschätzt die Vorhersage die Auswirkungen des Vorhabens jedoch erheblich. Die BAW hat mit Abschätzungen der Folgen schon früher falsch gelegen. Gerade die Verschlickung und die notwendigen Unterhaltungsbaggerungen haben nach der letzten Vertiefung deutlich stärker zugenommen, als von der BAW prognostiziert. Sollte die Elbvertiefung tatsächlich im beantragten Umfang umgesetzt werden, erwarten wir, dass es zu irreparablen Schäden für Natur und Umwelt kommen wird.
Das Vorhaben Elbvertiefung in der bisherigen Größe ist erkennbar in einer Sackgasse. Selbst auf der Basis der verharmlosenden Prognosen des BAW hat das BVwG auch festgestellt, dass die Auswirkungsprognose der Vorhabensträger falsch ist. Aus Sicht der Umweltverbände sind die verbliebenen Probleme nur lösbar, wenn auf einen wesentlichen Teil des Vorhabens verzichtet wird.
Enttäuscht hat uns auch das Urteil des BVerwG zum Wasserrecht. Es widerspricht unserer Interpretation der WRRL und des Urteils des EuGHs. Für - etwa durch Baumaßnahmen - erheblich veränderte Gewässer entsteht damit das Risiko, dass sie noch weiter verschlechtert werden können und dies seltener beanstandet werden kann. Das wollen wir im Ergebnis so nicht akzeptieren.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Umschlagsmengen rechtfertigt die Elbvertiefung weiterhin nicht. Statt der erhofften 28 Mio. Container pro Jahr gehen Experten nur noch von 10 Mio. aus. Daher begrüßen wir auch den Vorschlag von Niedersachsen, dieser Entwicklung in einer Norddeutschen Hafenkooperation zu begegnen. Eine solche macht aus unserer Sicht Sinn und die Vertiefungen an Weser und Elbe überflüssig.
Bezüglich der verschiedentlich genannten Dialogwünsche erklären wir:
Gespräche, die sich nur um die Reparatur des PFB drehen, wollen wir nicht führen. Unsere Bereitschaft zu Gesprächen, die den Umfang des Eingriffs, sowie Maßnahmen für die Natur und die Möglichkeiten einer Hafenkooperation umfassen, besteht weiterhin. Da sind wir uns als Umweltverbände einig.