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NABU Hamburg kritisiert Koalitionsvertrag von SPD und Grünen

Naturschutz bleibt Nebensache

Der NABU hat den Koalitionsvertrag von SPD und Grünen mit Blick auf Natur und Umwelt analysiert. Das Ergebnis ist enttäuschend.

Star - Foto: NABU/CEWE/Christopher Meyer

Star - Foto: NABU/CEWE/Christopher Meyer

Der NABU Hamburg hat den Koalitionsvertrag von SPD und Grünen mittlerweile eingehender geprüft und zeigt sich aus ökologischer Perspektive insgesamt enttäuscht von der rund 150-seitigen Arbeitsgrundlage der Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen. „Während frühere Verträge der Bedeutung von Natur- und Artenschutz noch Raum gaben, wird er diesmal kaum mehr als Randnotiz behandelt. Es entspricht leider dem allgemeinen politischen, gesellschaftlichen und medialen Trend, Klima- und Naturschutz insgesamt deutlich weniger Aufmerksamkeit zu schenken. Das ist kurzsichtig und genau das macht es so gefährlich“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg. Statt eines Aufbruchs erlebe man einen Rückschritt bei gleichzeitiger Abwicklung ökologischer Verantwortung – scheibchenweise und stillschweigend.

Zwar enthält der Koalitionsvertrag einige positive Ansätze – wie etwa das Stadtbaumkonzept, die Priorisierung der Innen- vor der Außenentwicklung und Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr. Doch insgesamt fällt die ökologische Bilanz aus Sicht des NABU ernüchternd aus. Während die Klimakrise erkannt und der Ausbau erneuerbarer Energien betont wird, bleibt der Naturschutz weitgehend ausgeklammert. Wichtige Strategien zum Erhalt der Biodiversität sowie zum Schutz von Mooren und Wäldern fehlen ebenso wie konkrete Ziele, verbindliche Zeitpläne oder Flächenvorgaben. Statt klarer Verpflichtungen enthält der Koalitionsvertrag überwiegend vage Formulierungen und Prüfaufträge ohne zeitliche oder inhaltliche Substanz. Schlüsselinstrumente wie eine Biodiversitäts- oder Moorschutzstrategie sucht man ebenso vergeblich, wie eine Positionierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Widersprüchlich ist zudem das Festhalten an ökologisch bedenklichen Großprojekten wie der A26 Ost oder neuen Baugebieten auf der grünen Wiese wie Oberbillwerder und den Fischbeker Reethen, wenn gleichzeitig ein erklärtes Ziel der schonende Umgang mit wertvoller Fläche sein soll. Auch das überholte Hafenentwicklungsgesetz, das ausschließlich hafenaffine Nutzung im Hafengebiet erlaubt, bleibt unangetastet, obwohl sich Bedeutung des Hamburger Hafens in mehrfacher Hinsicht fundamental verändert. Das veraltete Gesetz verhindere Wirtschaftsansiedlung dort, wo Fläche bereits verdichtet ist und begünstigt so Neuansiedlungen im Außenbereich – unbeachtet von der Öffentlichkeit und zulasten wertvoller Naturflächen.

Besonders kritisch sieht der NABU Hamburg die geplante „Planungsbeschleunigung“. „Wir befürworten schnellere Planungsverfahren. Doch was hier als Beschleunigung verkauft wird, ist in Wahrheit ein Abbau umweltrechtlicher Standards“, warnt Siegert. Vereinfachte Umweltprüfungen und die Schwächung des Verbandsklagerechts könnten langfristig gravierende Folgen für Hamburgs Natur haben. „Der Rückbau rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen öffnet Tür und Tor für Projekte ohne fundierte ökologische Bewertung – zulasten von Natur, Rechtsstaat und Gesellschaft“, so Siegert. Die Koalitionäre stellen damit nach Auffassung des NABU unter Beweis, dass sie weder den ethischen noch den ökonomischen Wert von Natur wirklich verstanden haben. Denn der Mensch könne sich zwar Klimaveränderungen anpassen, einen fortschreitenden Verlust von Lebensräumen, Arten und genetischer Vielfalt- auch bei uns- kann die Menschheit jedoch nicht verkraften.

Für den NABU Hamburg ist der Koalitionsvertrag ein Dokument verpasster Chancen – visionslos, mutlos und ohne einen wirklich sichtbaren ökologischen Kompass. Er fordert die neue Koalition deswegen auf, noch während der Legislaturperiode deutlich nachzuschärfen.


Den kompletten Koalitionsvertrag stellt der Senat hier zum Download bereit.

Genauer hingeschaut:


Allgemeine Einschätzung

  • Tonwechsel gegenüber Naturschutzverbänden
  • Nachrangige Bedeutung von Naturschutz und Biodiversität
  • Mangel an konkreten Zielen
  • Zahlreiche Zielkonflikte und inhaltliche Widersprüche, Beispiel A26 Ost und Moorschutz

Flächen- und Stadtentwicklung

Positiv:

  • Priorisierung der Innen- vor der Außenentwicklung
  • Magistralen-Konzept

Kritisch:

  • Weiterhin Neuerschließungen auf bisher unbebauten Flächen, Beispiel Oberbillwerder, Fischbeker Reethen
  • Anhaltender Flächendruck
  • „Flächensparsames Bauen“, aber keine Reform des Hafenentwicklungsgesetzes. Nur: die größten Flächenpotentiale liegen im Hafen. Neuansiedlungen ohne Hafenbezug werden unweigerlich weiterhin unterhalb des Radars der Öffentlichkeit im Grünen stattfinden

Stadtgrün, Moore und Gewässer

Positiv:

  • Vertrag für Hamburgs Stadtgrün, Finanzierung offen
  • Stadtbaumkonzept: Nach- und Neupflanzungen sowie Schutzmaßnahmen für Altbäume, Baumpflanzoffensive und Pflege
  • Gewässerkonzept: Anwendung des Konzepts „Hamburg, deine Flussnatur“

Negativ:

  • Unverbindliche Prüfung von Moorschutz und Wiedervernässung, keine Flächenziele oder Umsetzungsräume
  • Inanspruchnahme von Restmoorflächen für die A26 Ost und Einsatz von SPD und Grünen auf Bundesebene für den Ausbau der A26 Ost

Fehlende Themen im Naturschutz

Zentrale Themen werden gar nicht adressiert oder erwähnt:

  • Biodiversitätsstrategie
  • Moorschutzstrategie
  • Waldwende
  • EU-Wiederherstellungsverordnung
  • Wegfall früherer Ansätze aus 2020: Naturcent, Gründachstrategie, grünes Netz, grünes Erhaltungsmanagement, nachhaltige Entwicklung Tideelbe

Verkehr und Mobilität

Positiv:

  • Ausbau von ÖPNV und Fahrradinfrastruktur
  • Förderung emissionsfreier Mobilität
  • Umweltverbund: Erhöhung des Anteils auf 80% bis 2030 (Forderung des NABUs: 95% bis 2030)

Kritisch:

  • Moratorium für Parkplatzabbau bis zur Fertigstellung des Masterplans Parken, zeitlicher Rahmen bis zur Fertigstellung bleibt offen
  • Ausbau von Bundesautobahnen gemäß des Bundesverkehrswegeplans
  • Bekenntnis zum Auto:
    • „Zugleich ist und bleibt das Auto ein relevanter Verkehrsträger in Hamburg.“
    • „Es erfolgt aber kein pauschaler Rückbau von Fahrspuren, Busbuchten oder Parkplätzen.“
    • Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2020 war noch von der „Schaffung attraktiver Alternativen zum privaten PKW“ die Rede

Klimaschutz und Klimaanpassung

Klimaneutralität:

  • Verbindlich bis 2045
  • 2040 nur unter Vorbehalt und an die Schaffung weiterer grundlegender Voraussetzungen auf Bundesebene geknüpft

Konkrete Maßnahmen:

  • Kohleausstieg bis 2030
  • Kommunale Wärmeplanung
  • Geothermie-Strategie
  • CCS-Strategie
  • PV-Ausbau: Nutzung öffentlicher Dächer
  • Windkraft: 0,5% der Landesfläche bis 2030. Hinsichtlich des Klimaschutzes positiv, aber zum Teil konfliktreich mit Naturschutzzielen
  • Entsiegelungsprogramm vorgesehen, aber wenig Details
  • Naturbasierte Lösungen unterrepräsentiert

Hafenentwicklung

Positiv:

  • Klimaneutralität bis 2040
  • Förderung der Hinterlandanbindungen
  • Ausbau Landstromversorgung
  • Förderung erneuerbarer Energien
  • Elektrifizierung der Binnenschifffahrt

Kritisch:

  • Keine transformative Vision: traditionsbasierte statt transformative Hafenpolitik, Blick auf Umschlag
  • Fehlende strategische Einbettung des Hafens in die Energiewende, Stichwort: Wasserstoff
  • Keine Reform des Hafenentwicklungsgesetz
  • Sedimentverbindung in der Außenelbe ökologisch problematisch

Planungsbeschleunigung

  • Fokus auf schnellere Verfahren
  • Risiken:
    • Oberflächliche Umweltprüfungen
    • Reduktion von Umweltstandards
    • Vereinfachung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Maximale Ausnutzung rechtlicher Ausnahmemöglichkeiten bei der Ausweitung von Windenergieanlagen, Photovoltaik und dem Netzausbau
  • Verbandsklagerecht: zwar Erhalt, aber „zielgerichtete Ausgestaltung“. Könnte je nach Ausgestaltung die Klagemöglichkeiten von Verbänden einschränken
  • Stichtagsregelung: „mit denen sinnvolle Stichtagsregelungen eingeführt werden, um zu einem angemessenen Zeitpunkt die anzuwendende Sach- und Rechtslage für die Planung und Genehmigung eines Projekts zu fixieren.“ Folge: neue Umwelterkenntnisse oder Rechtsentwicklungen werden zukünftig keine Berücksichtigung nach dem Stichtag mehr finden

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