Wolfsvorfall in Altona
Wolf wieder in die Freiheit entlassen
Wolf (Archivbild) - Foto: NABU/Karl-Heinz Kuhn
7.04.2026 - Die Hamburger Umweltbehörde hat bekannt gegeben, dass das Tier wieder in die Freiheit entlassen wurde. Der Wolf wurde Ostersonntagabend (5.4.2026) mit einem Sender ausgestattet und erfolgreich ausgesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung der zuständigen Umweltbehörde. Im Rahmen des „Life Wild Wolf“-Projektes werde der Wolf jetzt länderübergreifend überwacht. "Sein Standort wird stets nachvollzogen, und Jäger können jederzeit kurzfristig eingreifen“, teilt die Behörde weiter mit. Im Sinne des Tierschutzes macht die Behörde zum Standort des Tieres keine Angaben.
Die Behörde hatte mit Expert*innen bundes- und europaweit verschiedene Optionen für den Wolf in Betracht gezogen. Eine Unterbringung in einem Wildgehege schied aus rechtlichen und praktischen Gründen aus. Und auch die Tötung sei aus rechtlichen Gründen keine Option gewesen. Zuletzt war der Wolf in der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen in Niedersachsen untergebracht.
1.04.2026 - Nach Medienberichten kam es im Hamburger Stadtteil Altona am 30.03.2026 zu einem Vorfall, bei dem eine Frau vermutlich durch einen Wolf verletzt wurde. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bemüht sich derzeit um eine genaue Einordnung und weitere Informationen zu den Umständen des Geschehens.
Wir verstehen, dass ein solcher Vorfall viele Menschen verunsichert und Fragen aufwirft. Gleichzeitig ist es wichtig, die Situation sachlich einzuordnen: Begegnungen mit Wölfen im urbanen Raum sind äußerst seltene Einzelfälle und in aller Regel kein Anlass zur Sorge.
Grundsätzlich ist mit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und seiner weiteren Ausbreitung davon auszugehen, dass gelegentlich einzelne Tiere auch durch städtisch geprägte Räume wandern. Eine feste Ansiedlung ist dort jedoch nicht zu erwarten. Hauptgrund für Sichtungen ist in der Regel das natürliche Wanderverhalten der Tiere: Vor allem junge Wölfe verlassen ihr Rudel, um eigene Reviere zu finden. Diese sogenannten Wanderwölfe legen teils weite Strecken zurück und durchqueren unterschiedlichste Landschaften – darunter auch Siedlungsräume, die meist zufällig und häufig nachts passiert werden.
Auch der aktuelle Fall steht vermutlich im Kontext solcher Bewegungen: In den Tagen zuvor gab es bereits mehrfach Sichtungen im Hamburger Westen, bei denen das Tier jeweils große Scheu zeigte und flüchtete. Es schien Berichten zu folge eher einen Ausweg aus der Stadt zu suchen – ein Verhalten, wie es die meisten Wölfe zeigen, die sich in städtisches Gebiet verirren. Nach aktuellem Wissenstand geriet das Tier in ein Einkaufsgebäude, aus dem er nicht wieder herausfand. Eine Frau wollte ihm helfen, woraufhin sie von ihm verletzt wurde. Die Frau ist mittlerweile mit nur leichten Verletzungen im Gesicht aus dem Krankenhaus entlassen worden. Es wird vermutet, dass das Tier sich bedroht gefühlt hat und sich daher mit einem Biss schützen wollte. Das Tier wurde später von der Polizei eingefangen und in ein Wildgehege gebracht. Der NABU geht davon aus, dass er dort auf Genetik, Alter und Gesundheit untersucht wird.
Gelegentliche Sichtunge in Siedlungen sind nicht unüblich
Da Wölfe inzwischen in vielen Bundesländern vorkommen, können Einzeltiere grundsätzlich überall auftauchen – auch in Regionen ohne etablierte Rudel. Mit wachsender Population steigt die Wahrscheinlichkeit gelegentlicher Sichtungen, ohne dass dies ein gesteigertes Interesse an Menschen bedeutet.
Wichtig ist: Wölfe meiden den Menschen in der Regel, auch wenn sie dessen Infrastruktur wie Straßen nutzen. Das Risiko eines Übergriffs auf Menschen ist in Deutschland äußerst gering, auch wenn es wie bei anderen Wild-, Nutz- und Haustieren kaum vollständig ausgeschlossen werden kann. Seitdem es wieder Wölfe in Deutschland gibt (seit 2000), kam es bisher zu keinem Angriff auf Menschen. Der Vorfall in Hamburg wird daher als Einzelfall eingestuft und muss sorgfältig untersucht werden.
Dazu gehört vor allem die Aufklärung der Bevölkerung über das richtige Verhalten im Umgang mit Wildtieren: respektvollen Abstand halten, Tiere nicht verfolgen, Jungtiere niemals anfassen, Bauten und Wurfhöhlen meiden sowie Wildtiere unter keinen Umständen füttern. Diese Regeln gelten für Wölfe ebenso wie für andere wehrhafte Wildtiere wie Füchse oder Wildschweine. Wichtig ist auch, dass es behördliche Anlaufstellen gibt, denen vermeintliche Wolfssichtungen gemeldet werden können und die ggf. Maßnahmen wie engmaschigeres Monitoring oder gezielte Fangversuche anordnen können.
Ersten Äußerungen, durch eine allgemeine Bejagung ließen sich solche Vorfälle verhindern, widerspricht der NABU. Das Tier hat scheues Verhalten gezeigt, es ist unwahrscheinlich, dass es gezielt und absichtlich in die Hamburger Innenstadt gelaufen ist. Es hat nicht aktiv die Nähe von Menschen gesucht. Dass Wildtiere sich in menschliche Siedlungen verirren, vor allem auf Wanderschaft, wird auch eine allgemeine Bejagung nicht verhindern können, und das sollte den Menschen auch nicht so in Aussicht gestellt werden. Behördliche Handlungsfähigkeit gegenüber auffälligen Wölfen, vor allem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, ist auch unter Naturschutzrecht gegeben – wie der Fall in Hamburg zeigt.
Jeder Kontakt mit Tieren – ob Wild-, Haus-, Nutz- oder Zootieren – birgt ein gewisses Risiko. Entscheidend ist, dass wir mit Umsicht und Respekt handeln und Wege finden, ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen. Der in Altona verletzten Frau wünschen wir eine schnelle und vollständige Genesung.
Was wird aus dem Wolf?
Die Tötung des Wolfes wird derzeit viel diskutiert, auch auf politischer Ebene. Für diese Entscheidung ist eine genaue Kenntnis des Vorfalls entscheidend. Sie sollte nicht überstützt getroffen werden. Zunächst: Es ist selbstverständlich, dass keinerlei Gefahr für Menschen bestehen darf.
Der Wolf hat anscheinend in einer Stresssituation, in der er sich bedrängt fühlte, zugeschnappt oder seine Pfote eingesetzt hat. Wie genau das Verhalten war, muss aus NABU-Sicht genau geklärt werden. Eventuell können die Behörden hier auf Überwachungskameras zurückgreifen, die es doch in jedem Einkaufszentrum gibt? Bevor also vorschnell die Entscheidung zur Tötung getroffen wird, sollte das konkrete Verhalten ausgewertet werden. Es scheint, dass der Wolf kein „habituiertes“ Verhalten gezeigt hat, und somit eigentlich auch nicht als auffällig gilt.
Eine Unterbringung in einem Gehege könnte für den betroffenen Wolf in Erwägung gezogen werden. Aus Gründen des Tierwohls ist dies eigentlich keine gute Option, da sich die meisten Tiere sich nicht an die menschliche Nähe gewöhnen und unter Stress leiden. Aber: Es könnte sein, dass dieser Wolf sich daran besser gewöhnt und es somit die bessere Entscheidung für ihn wäre. Wenn Gehege, dann aber nur in ein solches, das annähernd artgerecht ist, und für eine Weile auf Probe – wenn der Wolf dort zu sehr leidet und gestresst ist, ist es tierwohlkonformer, ihn einzuschläfern.
Sollten die Behörden eine Freilassung in Erwägung ziehen, dann muss das Tier unbedingt besendert werden, um seine zukünftigen Wanderrouten im Blick haben zu können.
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