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Froschkonzerte
Froschkonzerte sind kein Lärm!
NABU wirbt um Verständnis für diese bedrohten Tiere
Ist ein ausgesprochener Frühlaicher: der Moorfrosch. Sein Ruf ähnelt einem Geblubber im Wasserglas.
Nach der Wanderung ist im Frühling und Frühsommer zum Teil lautstark an Teichen, Gräben und anderen Gewässern das Froschkonzert zu vernehmen. Doch was früher in jedem Dorf eine Selbstverständlichkeit war, führt heute bisweilen zu Zank und Streit. Während mancher die amphibischen Arien als Bereicherung empfindet, sieht sich ein anderer durch das Gequake in seiner Nachtruhe gestört. Der naturnahe Garten und mit ihm der Gartenteich haben in den letzten Jahren Aufwind erhalten. Zu der Lebensgemeinschaft im Teich gehören auch die Frösche, die oft schon nach kurzer Zeit ihre neue Heimat erobern und ihre Umwelt mit lautstarkem Gequake beglücken. Gleichzeitig wachse in der Gesellschaft die Naturentfremdung und das nächtliche Brautwerben von Kermit und Co. wird schnell als Lärmbelästigung empfunden.
Für die Gerichte bedeuten diese Auseinandersetzungen keine leichte Aufgabe, denn es gilt, zwischen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die den Menschen vor "wesentlichen Beeinträchtigungen" aus dem Nachbargrundstück schützen soll und denen des Bundesnaturschutzgesetzes, das die Amphibien unter besonderen Schutz stellt, abzuwägen. Der Bundesgerichtshof hat das Froschkonzert als "nicht entschädigungspflichtiger Lärm" definiert und damit die Rechte der Natur gestärkt (Mehr dazu siehe unten). Aber, dass hier überhaupt eine Klage geführt wurde, zeigt, wie weit wir uns schon von der Natur entfernt haben. Die Bitte des NABU an alle Froschnachbarn: Versuchen Sie doch einfach das Froschkonzert als ein bereicherndes Stück Lebensqualität anzusehen, ist es doch auch ein Zeichen, dass Ihre Nachbarschaft lebt.
Ein Wasserfrosch bei der Balz.
Wer nicht in den Genuss eines "eigenen" Froschkonzertes kommt, kann den Liebesgesängen der kleinen Quaker leicht an vielen Orten in Hamburg lauschen. Auf Spaziergängen an lauen Sommerabenden beispielsweise durch den Duvenstedter Brook in Hamburgs Norden oder mit dem Rad entlang der Gräben in den Vier- und Marschlanden in Bergedorf wird man von den Konzerten begeistert und zugleich fasziniert sein.
Der Frosch hat Recht
NABU: Nachbarn müssen Gequake meist hinnehmen
Sein Gequake führt nicht selten zum Streit zwischen Nachbarn.
Wenn es wieder keckert und quakt in den Tümpeln, dann sind die Wasserfrösche mit in der Balzzeit. Was Teichbesitzer mit Stolz erfüllt, erzürnt dagegen manchen Nachbarn und Streit bahnt sich an. Der NABU weist darauf hin, dass alle Amphibien zu den gesetzlich geschützten Arten zählen und ihr Konzert meist hingenommen werden muss.
"Auch Frösche haben Rechte", betont Bernd Quellmalz, Sprecher des NABU Hamburg. Bereits seit 1910 seien lautstarke Teichbewohner bei den Gerichten aktenkundig. Alle Amphibien sind gesetzlich geschützt und haben absoluten Vorrang vor anderen Belangen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihren Lebensraum zu zerstören. "Letztlich gibt es keine erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung, wenn Frösche sich einmal im Gartenteich angesiedelt haben", erklärt Quellmalz. Die grünen Wasserfrösche, um die es meist geht, bestehen biologisch gesehen aus drei Arten: Dem Seefrosch, der bis zu 18 Zentimeter lang werden kann, dem Kleinen Grünen Wasserfrosch und einer Kreuzung aus beiden, dem Teichfrosch. Sicher unterscheiden können sie nur wenige Fachleute. Allen gemein ist, dass sie zwischen Mai und Juni mehrere Wochen lang in Teichen und Tümpeln sitzen und mit zwei Schallblasen knarrend, keckernd und quakend rufen.
Seit 1992 genießen Frösche und Kröten höchstrichterlichen Schutz des Bundesgerichtshofs. Danach ist die Beurteilung der Lärmimmissionen durch den Frosch auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abzustellen. "Auch ein verständiger Durchschnittsmensch benötigt seinen Nachtschlaf", so Quellmalz. Übersteige das Gequake den Richtwert von 35 Dezibel um 20 Dezibel, könne eine Ausnahmeregelung genehmigt werden. "Letztlich bedeutet das nur eine Umsiedlung, die die Natur im nächsten Jahr schnell wieder zunichte machen kann." Ein Anspruch des gestörten Nachbarn auf Schadensersatz bestehe im Übrigen nicht, betont der NABU, zumindest solange keine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung vorliegt. Entscheidend ist, dass man bei Anlage des Teiches nicht voraussehen konnte, das Frösche zuwandern könnten. "Außerdem kann man einem Gartenbesitzer ja nicht anlasten, dass er den Zielsetzungen des Naturschutzes dient", so der NABU-Sprecher. Noch klarer ist der Fall, wenn Froschquaken ein ortsübliches Geräusch ist, welches schon vor der Anlage des Teiches in einer ähnlichen Lautstärke zu hören war, denn Bewohnern ländlicher Gebiete sind Naturgeräusche in erhöhtem Maße zumutbar. "Ich freue mich über jeden Frosch, der unsere ausgeräumte Landschaft bereichert. Auf mich wirkt das Konzert am Gartenteich beruhigend und ich empfinde es als ähnlich schön wie den Vogelgesang", erklärt der gelernte Biologe. "Aber das ist sicherlich eine Geschmackssache."
Eine informative Broschüre über Frösche, Kröten und Molche und ihre Lebensweise gibt es für sechs Briefmarken á 55 Cent beim NABU Hamburg, Osterstraße 58, 20259 Hamburg. Oder dort zu den Öffnungszeiten (Mo bis Do 14 bis 17 Uhr) direkt abholen.
Frösche und Kröten wandern
Mit der derzeit milden Witterung hat die Amphibienwanderung begonnen. Erste Tiere sind etwa in Eimsbüttel, in der Osdorfer Feldmark und am Falkensteiner Ufer, aber auch in Schenefeld und in Wedel unterwegs. Der NABU bittet Autofahrer, auf entsprechenden Strecken vorsichtig und langsam zu fahren. Zugleich ruft der Umweltverband dazu auf, überfahrene Erdkröten zu melden.
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