Hamburg.NABU.de Themen Naturschutz Hafenprivilegierung

Rückfall in die 70er Jahre!

Rückfall in die 70er Jahre!

NABU kritisiert SPD für den Vorstoß zum Erhalt der „Hafenprivilegierung“

Mülo EADS Erweiterung

Wenn es nach der SPD geht, soll Naturzerstörung im Hafen nicht ausgeglichen werden müssen.

09. Februar 2010 - Am 10. Februar 2010 wird die SPD-Fraktion einen Antrag zur Beibehaltung der so genannten Hafenprivilegierung im Hamburgischen Naturschutzgesetz in die Bürgerschaft einbringen (Drucksache 19/5209). Der NABU kritisiert, dass die SPD damit eine völlig überholte und aus Naturschutzsicht nicht akzeptable Regelung aus dem letzten Jahrhundert zementieren will. Zum Hintergrund: Außerhalb des Hamburger Hafens ist nach dem gültigen Naturschutzrecht ein Ausgleich für Naturzerstörungen erforderlich, im Hamburger Hafen bisher aber nach dem Landes-Naturschutzgesetz nicht.

„Die SPD verfällt hier in ihre Wirtschaftspolitik der 70er Jahre, indem sie ohne Rücksicht auf Verluste Vorfahrt für den Hamburger Hafen fordert“, ist Alexander Porschke, Zweiter Vorsitzender des NABU Hamburg, empört. „Wenn die Hamburger SPD diesen Trend in längst vergangene Zeiten ihrer Umweltpolitik fortsetzt, fällt sie als Ansprechadresse für zukunftsfähige Politik aus, was bedauerlich wäre.“ Nach Ansicht des NABU gehört das Hafenprivileg abgeschafft und muss aus dem Hamburgischen Naturschutzgesetz endgültig gestrichen werden. „Die Beibehaltung des Hafenprivilegs im Landesnaturschutzgesetz ist nicht nur rückwärtsgewandt, sondern auch unsinnig, denn die Regelung ist nach Experten-Meinung bundesrechtswidrig. Deshalb werden wir auf jeden Fall dagegen klagen und rechnen uns dabei gute Chancen aus. Die damit verbunden Verfahrensverzögerungen werden sich die Umwelt-Dinos selbst zuzuschreiben haben.“ erklärt der NABU-Vize. „Eine Umwelthauptstadt mit Naturschutzfreiem Hafen darf es auf keinen Fall geben.“

Auch der Hafen braucht Naturschutz!

NABU bereitet Klage gegen die Privilegierung des Hamburger Hafens vor

Bubendeyufer in Hamburg

Die Bäume am Bubendey-Ufer in Hamburg sind Lebensraum der seltenen Laubholzmistel und eines Mäusebussard-Brutpaares. Auf den Wiesen dahinter brütet ein Kiebitzpaar.

12. Januar 2010 - Eingriffe in Natur und Landschaft des Hamburger Hafens sollen nach dem Willen des NABU Hamburg künftig genauso ausgeglichen werden müssen, wie in anderen Teilen der Stadt. Der NABU wird es nicht mehr klaglos hinnehmen, wenn im Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung des Eurogate Container Terminals am Bubendey-Ufer das so genannte „Hafenprivileg“ des Hamburgischen Naturschutzgesetzes zur Anwendung käme. Der Erweiterung würden unter anderem rund 100 Bäume zum Opfer fallen, die für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wichtig sind. Für diesen Verlust ist nach der derzeitigen Rechtsauffassung des Senats aber keinerlei Ausgleich vorgesehen. Der NABU bereitet daher derzeit eine Klage gegen das „Hafenprivileg“ vor.

Containerterminal

Am Bubendey-Ufer soll ein weiterer Containerterminal entstehen.

„Eine Umwelthauptstadt mit Naturschutzfreiem Hafen darf es nicht geben“, erklärt NABU-Vize Alexander Porschke. „Es ist höchste Zeit, dass auch bei den Hafenvorhaben Umweltbelange angemessen berücksichtigt werden.“ Die Hamburger Regelung wird von Umweltjuristen seit Jahren in Zweifel gezogen. Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, die ab 1. März in Kraft tritt, kennt das „Hafenprivileg“ nicht.
Ob die Erweiterung des Eurogate Container Terminals wirklich notwendig ist, muss genau geprüft werden. „Die subventionierten Flächenpachten im Hafen geben durchaus Anlass zu Zweifeln“, so der NABU-Vize. „Wenn die Erweiterung aber tatsächlich erforderlich ist, müssen wenigstens die damit verbundenen Naturzerstörungen ausgeglichen werden.“ Die bisherigen Hamburger Ausnahmeregelungen hatten in der Vergangenheit sogar dazu geführt, dass freiwillige Teilausgleichsmaßnahmen des Senats für Hochwasserschutzmaßnahmen angegriffen wurden, da der Rechnungshof auf die mangelnde gesetzliche Verpflichtung für den Ausgleich hingewiesen hatte. „Dadurch wurden die Ausnahme¬regelungen zu einem Ausgleichsverhinderungsrecht“, ärgert sich Porschke. „Eine Streichung der anachronistischen Hamburger Praxis ist deshalb überfällig!“ Dieser Empfehlung auf Seite 37 der Drucksache 18/7187 stimmte sogar die Bürgerschaft am 8. November 2007 in der letzten Legislaturperiode unter CDU-Alleinregierung einstimmig zu.
In den Bäumen am Bubendey-Ufer befinden sich unter anderem schützenswerte Vorkommen der Laubholzmistel, die in Hamburg auf der Roten Liste geführt wird. Die geplante Verfüllung des Petroleumhafens hätte erhebliche Auswirkungen auf die Fischfauna, für die derartige strömungsberuhigte Zonen wichtig sind.

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